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Informationen zur Grund-Steuer

Ihnen gehört ein Grund-Stück in München?
Oder eine Eigentums-Wohnung?
Dann müssen Sie Grund-Steuer an die Stadt München bezahlen.

Was bedeutet Grund-Steuer?

Grund-Steuer bedeutet:
Sie müssen Geld an die Stadt München bezahlen.
Weil Sie ein Grund-Stück in München besitzen.
Oder eine Eigentums-Wohnung.

Oder man hat die Wohnung beim Bau vom Haus schon bezahlt.
Oder man hat die Wohnung geerbt.

Man kann selbst in der Eigentums-Wohnung wohnen.
Oder man kann die Eigentums-Wohnung vermieten.
Und dafür Miete bekommen.

Also für Grund-Stücke mit Wohn-Häusern.

Und zum Beispiel auch für diese Grund-Stücke:

  • Grund-Stücke mit Geschäfts-Häusern
  • Grund-Stücke mit einer Fabrik
  • Grund-Stücke mit einer Wiese

Die Grund-Steuer nützt allen Münchnerinnen und allen Münchnern.
Die Stadt baut von dem Geld zum Beispiel diese Dinge:

  • Schulen und Kinder-Gärten
  • Wohnungen
  • Straßen
  • Museen
  • Schwimm-Bäder

Wann muss man die Grund-Steuer bezahlen?

Comic. Das Bild zeigt einen Kalender. Man sieht einen Monat mit 30 Tagen.

Man muss die Grund-Steuer immer 4-mal im Jahr zahlen.
Die Termine sind jedes Jahr am

  • 15. Februar,
  • 15. Mai,
  • 15. August,
  • 15. November.

Wie bezahlt man die Grund-Steuer?

Comic. Das Bild zeigt einen Brief. Der Brief steckt halb in einem Briefumschlag.

Sie können der Stadt München
eine Einzugs-Ermächtigung geben.
Einzugs-Ermächtigung heißt:
Die Stadt darf die Grund-Steuer von Ihrem
Bank-Konto abbuchen.

Ein anderes Wort für Einzugs-Ermächtigung ist:
SEPA-Lastschrift-Verfahren.

Sie können das Dokument an die Stadt-Kämmerei schicken.
Die Stadt-Kämmerei ist eine wichtige Abteilung bei der Stadt-Verwaltung.
Die Stadt-Kämmerei ist zuständig für das Geld von der Stadt München.
Wollen Sie das Dokument schicken?
Dann klicken Sie dazu bitte auf diesen Link:

Link zu dem Dokument Anmeldung zum SEPA-Lastschrift-Verfahren

Achtung:
Das Dokument ist in schwerer Sprache.

Drucken Sie das Dokument bitte aus.
Füllen Sie das Dokument aus.
Dabei darf Ihnen jemand helfen.
Unterschreiben Sie das Dokument.

Schicken Sie das Dokument mit der Post zur Stadt-Kämmerei.
Oder geben Sie das Dokument bei der Stadt-Kämmerei ab.
Die Adresse ist:

Stadtkämmerei München
Landsberger Straße 36
80339 München

Die Stadt-Kämmerei hat einen barrierefreien Eingang.
Das heißt:
Menschen im Rollstuhl können einfach hineinkommen.

Die Öffnungs-Zeiten sind:

  • Montag, Dienstag und Mittwoch
  • Immer von 8.30 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags.

Haben Sie die Grund-Steuer nicht bezahlt?

Das Bild zeigt einen Brief.

Dann bekommen Sie einen Brief von der Stadt-Kasse.
Die Stadt-Kasse gehört zur Stadt-Kämmerei.
Den Brief nennt man Mahnung.
Dann müssen Sie die Grund-Steuer schnell bezahlen.
Sie geben der Stadt München am besten eine Einzugs-Ermächtigung.
Mit einer Einzugs-Ermächtigung ist es für Sie einfacher.
Dann müssen Sie das Geld nicht immer selber überweisen.
Das funktioniert dann automatisch.
Und Sie müssen sich nicht mehr darum kümmern.

Was müssen Sie tun, wenn sich etwas ändert?

Die Stadt-Kämmerei braucht immer aktuelle Angaben von Ihnen.
Sie müssen der Stadt-Kämmerei deshalb Änderungen mitteilen.

  • Sie sind umgezogen.
    Sie haben deshalb eine neue Wohn-Adresse.
  • Sie haben Ihr Grund-Stück in München verkauft.
    Oder Ihre Eigentums-Wohnung in München.

Sie können einen Brief an die Stadt-Kämmerei schicken.

Auf den Brief-Umschlag schreiben Sie
die Adresse von der Stadt-Kämmerei.
Die Adresse von der Stadt-Kämmerei ist:

Stadtkämmerei
SKA 4.2 Grundsteuer
Postfach 201951
80019 München

Oder Sie können eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist:
grundsteuer.ska@muenchen.de

Sie schreiben das in den Brief.
Oder in die E-Mail:

  • Ihren Namen
  • Ihre Kassen-Konto-Nummer
    Ihre Kassen-Konto-Nummer steht auf
    Ihrem Grund-Steuer-Bescheid.
    Ganz oben links.
    Ein Bescheid ist ein wichtiger Brief von einem Amt.
    Der Brief kommt von der Stadt-Kämmerei.
    Darin steht, wie viel Grund-Steuer Sie bezahlen müssen.
  • Ihre neue Wohn-Adresse.
    Zu Ihrer Wohn-Adresse gehört zum Beispiel die Straße.
    Damit ist die Straße gemeint wo Sie wohnen.
    Aber auch die Haus-Nummer und der Wohn-Ort.
    Genauso wie die Post-Leit-Zahl.

Haben Sie Ihr Grund-Stück verkauft?
Oder Ihre Eigentums-Wohnung?
Dann schreiben Sie das in den Brief:
Ich habe mein Grund-Stück verkauft.
Oder meine Eigentums-Wohnung.

Sie stecken diese Dinge in einen Brief-Umschlag:

  • Ihren Brief,
  • eine Kopie von dem Kauf-Vertrag
    Mit dem Kauf-Vertrag haben Sie Ihre Eigentums-Wohnung verkauft.
    Oder Ihr Grund-Stück.
    Eine Notarin oder ein Notar hat den Kauf-Vertrag geschrieben.
    Notarinnen und Notare sind Juristen.
    Das bedeutet:
    Notarinnen und Notare kennen sich gut mit Gesetzen aus.
    Genau wie eine Rechts-Anwältin oder ein Rechts-Anwalt.
    Besonders gut kennen Sie sich mit Verträgen aus.
    Sie und der Käufer haben den Kauf-Vertrag bei dem Notar unterschrieben.
    Der Notar hat den Kauf-Vertrag auch unterschrieben.

Schreiben Sie das auf den Brief-Umschlag:

Stadt-Kämmerei
SKA 4.2 Grundsteuer
Postfach 201951
80019 München

Sie können den Brief mit der Post zur Stadt-Kämmerei schicken.
Dann müssen Sie eine Brief-Marke auf den Brief-Umschlag kleben.
Oder Sie werfen den Brief selbst in den Brief-Kasten
von der Stadt-Kämmerei.
Die Adresse ist:

Stadtkämmerei
Seidlstraße 27
80335 München

Viele Menschen sprechen zur Zeit von der Grund-Steuer-Reform.

Eine Reform ist eine Änderung.
Zum Beispiel die Änderung von einem Gesetz.
Man sagt auch:
Ein Gesetz wird reformiert.

In Deutschland sind die Gesetze über die Grund-Steuer geändert worden.
Das Bundes-Verfassungs-Gericht hat gesagt:
Die Grund-Steuer war bis jetzt ungerecht.
Deshalb müssen die Gesetze über die Grund-Steuer geändert werden.
Expertinnen und Experten müssen die Grund-Steuer neu berechnen.
Alle zahlen bald einen anderen Betrag an Grund-Steuer.

Das Bundes-Verfassungs-Gericht ist das wichtigste Gericht
in Deutschland.
Das bedeutet:
Alle müssen sich an die Entscheidungen
vom Bundes-Verfassungs-Gericht halten.
Alle bedeutet hier:
Alle Personen und alle Behörden in Deutschland.

Ihnen gehört ein Grund-Stück in München?
Oder eine Eigentums-Wohnung?
Dann bekommen Sie einen neuen Grund-Steuer-Bescheid.
Der Brief kommt von der Stadt-Kämmerei.
Der Brief kommt im Januar 2025.
In dem Brief steht:
Wie viel Grund-Steuer Sie im Jahr 2025 bezahlen müssen.
Und in den Jahren nach 2025.

Die Expertinnen von der Stadt-Kämmerei haben
die neue Grund-Steuer ausgerechnet.
Und die Experten.
Wichtig für diese Fach-Leute ist die Größe von Ihrem Grund-Stück.
Oder von Ihrer Eigentums-Wohnung.

Sie können die Stadt-Kämmerei anrufen.
Sie sprechen dann mit einer Mitarbeiterin von der Stadt-Kämmerei.
Oder mit einem Mitarbeiter.

Die Telefon-Nummer ist 0 89 – 23 39 64 27.

Suchen Sie vor dem Anrufen
Ihren Grund-Steuer-Bescheid heraus.
Sie müssen am Telefon Ihre Kassen-Konto-Nummer sagen.
Ihre Kassen-Konto-Nummer steht auf Ihrem Grund-Steuer-Bescheid.
Ganz oben links.

Sie können zu diesen Zeiten bei der Stadt-Kämmerei anrufen:

  • Montag und Mittwoch:
    Immer von 8 Uhr morgens bis 16 Uhr nachmittags
  • Dienstag und Donnerstag:
    Immer von 8 Uhr morgens bis 18 Uhr abends
  • Freitag:
    Von 8 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags

Sie können auch in der Stadt-Kämmerei vorbei kommen

  • Die Adresse ist:
    Seidlstraße 27
    80335 München

    Die Stadt-Kämmerei hat einen barrierefreien Eingang.
    Das heißt:
    Menschen im Rollstuhl können einfach hineinkommen.
    Es gibt einen Aufzug in alle Stock-Werke.
  • Die Öffnungs-Zeiten sind:
    Montag bis Freitag,
    immer von 8.30 morgens bis 12 Uhr mittags.
  • Sie brauchen keinen Termin.

Der Text hält sich an die Regeln von Inclusion Europe

Der Original-Text stammt von der Stadt-Kämmerei München.

Die Übersetzung in Leichte Sprache ist von
Elke Wildraut, Landes-Hauptstadt München.

Der Text ist bearbeitet von:
sag’s einfach – Büro für Leichte Sprache, Regensburg.

Der Text ist geprüft von:
Prüfgruppe einfach g’macht, Abteilung Förderstätte,
Straubinger Werkstätten St. Josef der KJF Werkstätten g GmbH.

Die gezeichneten Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Das Zeichen für Leichte Sprache ist von Inclusion Europe.
© Europäisches Logo für einfaches Lesen: Inclusion Europe.
Weitere Informationen unter www.inclusion-europe.eu

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