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Wählen in München

Sie wollen in München wählen?
Hier bekommen Sie alle Informationen.

Welche Menschen dürfen in München wählen?

Comic. Das Bild zeigt vier verschiedene Menschen. Man sieht zum Beispiel zwei Menschen mit einer Behinderung.

Dafür gibt es mehrere Regeln.
Die Regeln sind:

  1. Die Person muss in München wohnen.
    Mit Wohnen ist hier gemeint:
    gemeldet.
    Das heißt:
    Man hat seine Adresse an das Einwohner-Melde-Amt geschickt.
    Damit weiß jetzt das Amt genau, dass man in München wohnt.
  2. Die Person muss mindestens 16 Jahre alt sein.
  3. Die Person muss einen deutschen Pass haben.
    Oder einen Pass von einem anderen EU-Land.
    EU ist die Abkürzung für Europäische Union.

Andere EU-Länder sind:

Comic. Das Bild zeigt eine Landkarte von Europa. Die Länder haben verschiedene Farben.
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Zypern

Erfüllen Sie diese Regeln am 9. Juni 2024?

Comic. Das Bild zeigt eine Hand, die gerade einen Zettel in eine Wahlurne wirft. Neben der Wahlurne sieht man einen Stimmzettel. Darauf kann man verschiedene Dinge ankreuzen.

Dann dürfen Sie in München wählen.
Sie dürfen Ihre Stimme abgeben.
Man sagt auch:
Sie sind wahlberechtigt.
Wahlberechtigt bedeutet:
Sie dürfen bei den Wahlen mitwählen.
Jede Person darf selbst entscheiden,

  • ob sie wählen möchte
  • und wen sie wählen möchte.

Sie bekommen eine Wahl-Benachrichtigung.
Das Wahl-Amt schickt Ihnen die Wahl-Benachrichtigung
automatisch mit der Post nach Hause.

Was ist eine Wahl-Benachrichtigung?

Das Bild zeigt einen Computerbildschirm und eine Hand mit einer Maus. Auf dem Bildschirm steht: Für mehr Informationen klicken sie hier. Das Wort hier ist in blauer Farbe geschrieben. Die blaue Farbe zeigt einen Link an.

Klicken Sie auf den Link.
Dann öffnet sich eine neue Seite.
Auf der Seite finden Sie Informationen zur Wahl-Benachrichtigung.

Menschen mit einer vollen Betreuung sind wahlberechtigt.

Comic. Das Bild zeigt eine rechtliche Betreuung. 2 Frauen sitzen an einem Tisch. Eine davon ist die Betreuerin. Sie schreibt etwas auf. Über den Frauen sieht man 3 Gedankenblasen. Darin sieht man einen Arzt, ein Haus und Geld.

Das gilt seit dem Jahr 2019 für alle Wahlen.
Volle Betreuung bedeutet:
Rechtliche Betreuung in allen Lebens-Bereichen.
Das heißt:
Eine Person darf nicht mehr über alle Dinge selber entscheiden.
Ihr hilft bei den Entscheidungen eine andere Person.
Zum Beispiel:

  • für alles, was mit Geld zu tun hat
    Damit ist zum Beispiel gemeint:
    Eine andere Person hilft beim Einteilen von Geld.
    Und bei Entscheidungen,
    wofür man Geld ausgibt.
  • für die Gesundheit
    Damit ist zum Beispiel gemeint:
    Der gesetzliche Betreuer hilft bei Gesprächen mit einem Arzt.
    Und entscheidet zum Beispiel,
    welche Behandlung gemacht wird.
  • für Verträge
    Der gesetzliche Betreuer muss dann zum Beispiel
    den Miet-Vertrag unterschreiben.

Der Text hält sich an die Regeln von Inclusion Europe

Der Original-Text stammt von dem Wahl-Amt München.

Die Übersetzung in Leichte Sprache ist von
Elke Wildraut, Landes-Hauptstadt München

Der Text ist überarbeitet von:
sag’s einfach – Büro für Leichte Sprache in Regensburg

Der Text ist geprüft von:
Prüfgruppe einfach g`macht, Abteilung Förderstätte,
Straubinger Werkstätten St. Josef von der KJF Werkstätten gGmbH.

Die gezeichneten Bilder kommen von der © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 und von © Inga Kramer, www.ingakramer.de (Bildschirm mit Link).

Das Zeichen für Leichte Sprache ist von Inclusion Europe.
© Europäisches Logo für einfaches Lesen: Inclusion Europe.
Weitere Informationen unter www.inclusion-europe.eu