Wählen in München
Sie wollen in München wählen?
Hier bekommen Sie alle Informationen.
Welche Menschen dürfen in München wählen?
Dafür gibt es mehrere Regeln.
Die Regeln sind:
- Die Person muss in München wohnen.
Mit Wohnen ist hier gemeint:
gemeldet.
Das heißt:
Man hat seine Adresse an das Einwohner-Melde-Amt geschickt.
Damit weiß jetzt das Amt genau, dass man in München wohnt. - Die Person muss mindestens 16 Jahre alt sein.
- Die Person muss einen deutschen Pass haben.
Oder einen Pass von einem anderen EU-Land.
EU ist die Abkürzung für Europäische Union.
Andere EU-Länder sind:
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- Zypern
Erfüllen Sie diese Regeln am 9. Juni 2024?
Dann dürfen Sie in München wählen.
Sie dürfen Ihre Stimme abgeben.
Man sagt auch:
Sie sind wahlberechtigt.
Wahlberechtigt bedeutet:
Sie dürfen bei den Wahlen mitwählen.
Jede Person darf selbst entscheiden,
- ob sie wählen möchte
- und wen sie wählen möchte.
Sie bekommen eine Wahl-Benachrichtigung.
Das Wahl-Amt schickt Ihnen die Wahl-Benachrichtigung
automatisch mit der Post nach Hause.
Was ist eine Wahl-Benachrichtigung?
Klicken Sie auf den Link.
Dann öffnet sich eine neue Seite.
Auf der Seite finden Sie Informationen zur Wahl-Benachrichtigung.
Menschen mit einer vollen Betreuung sind wahlberechtigt.
Das gilt seit dem Jahr 2019 für alle Wahlen.
Volle Betreuung bedeutet:
Rechtliche Betreuung in allen Lebens-Bereichen.
Das heißt:
Eine Person darf nicht mehr über alle Dinge selber entscheiden.
Ihr hilft bei den Entscheidungen eine andere Person.
Zum Beispiel:
- für alles, was mit Geld zu tun hat
Damit ist zum Beispiel gemeint:
Eine andere Person hilft beim Einteilen von Geld.
Und bei Entscheidungen,
wofür man Geld ausgibt. - für die Gesundheit
Damit ist zum Beispiel gemeint:
Der gesetzliche Betreuer hilft bei Gesprächen mit einem Arzt.
Und entscheidet zum Beispiel,
welche Behandlung gemacht wird. - für Verträge
Der gesetzliche Betreuer muss dann zum Beispiel
den Miet-Vertrag unterschreiben.
Der Text hält sich an die Regeln von Inclusion Europe
Der Original-Text stammt von dem Wahl-Amt München.
Die Übersetzung in Leichte Sprache ist von
Elke Wildraut, Landes-Hauptstadt München
Der Text ist überarbeitet von:
sag’s einfach – Büro für Leichte Sprache in Regensburg
Der Text ist geprüft von:
Prüfgruppe einfach g`macht, Abteilung Förderstätte,
Straubinger Werkstätten St. Josef von der KJF Werkstätten gGmbH.
Die gezeichneten Bilder kommen von der © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 und von © Inga Kramer, www.ingakramer.de (Bildschirm mit Link).
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