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Zuschuss für Heiz-Kosten beantragen

Der Zuschuss für Heiz-Kosten ist eine Geld-Hilfe.
Die Hilfe ist für Menschen mit wenig Geld in München.
Hier bekommen Sie Informationen zu dem Zuschuss.

Das Bild zeigt einen Heiz-Körper. Darüber sieht man ein Fenster.

Menschen mit wenig Geld können einen Zuschuss beantragen

Comic. Das Bild zeigt einen Geld-Beutel. Darin sind nur ein paar Münzen.

Zuschuss für Heiz-Kosten bedeutet:
Diese Menschen bekommen Geld für Ihre Heiz-Kosten.
Das Geld hilft den Menschen.
Die Menschen können mit dem Geld ihre Heiz-Kosten zahlen.
Das Geld bekommt man für das Jahr 2024 einmal.
Der Zuschuss für Heiz-Kosten ist für diese Menschen:

  • Die Menschen wohnen in München.
  • Die Menschen bekommen selbst eine Heiz-Kosten-Abrechnung.
  • Die Menschen müssen die Heiz-Kosten-Abrechnung selbst bezahlen.
  • Die Menschen haben wenig Geld.
Information

Achtung

Der Zuschuss ist für das Jahr 2024.
Vielleicht haben Sie 2023 schon einen Zuschuss beantragt.
Für das Jahr 2023.
Dann gehen Sie bitte wieder zu derselben Stelle.
Wo Sie den Zuschuss 2023 beantragt haben.

Das Geld für den Zuschuss kommt von den Stadt-Werken München

Logo SWM

Die Stadt-Werke München sind ein Unternehmen von der Stadt München.
Die Abkürzung für Stadt-Werke München ist SWM.
Die SWM sorgen für vieles in München.
Zum Beispiel für

  • Strom
  • Trink-Wasser
  • warme Heizungen

Die SWM hat für den Heiz-Kosten-Zuschuss sehr viel Geld gespart.
Dieses Geld kann jetzt dafür ausgegeben werden.
Der Geld-Betrag heißt Wärme-Fonds.
Fonds ist ein französisches Wort.
Das spricht man so: Fooh
Fonds bedeutet Geld-Vorrat.

Wie viel Geld kann man bekommen?

Dann bekommen Sie einmal 700 Euro.

Zum Beispiel mit Ihrem Ehe-Partner.
Dann bekommen Sie selber 700 Euro.
Und für Ihren Ehe-Partner 300 Euro dazu.
Sie bekommen also insgesamt einmal 1.000 Euro.

Zum Beispiel mit Ihrem Ehe-Partner und 2 Kindern.
Das sind 3 andere Personen.
Dann bekommen Sie selber 700 Euro.
Und für jede andere Person 300 Euro dazu.
Das sind bei 3 anderen Personen 900 Euro.
Sie bekommen also insgesamt einmal 1.600 Euro.

Sie können den Zuschuss für Heiz-Kosten in diesen Fällen bekommen:

Das ist eine Hilfe mit Geld.
Dieses Geld bekommt man,
wenn man wenig Geld verdient.
Und nur wenig Geld gespart hat.
Und Kinder hat.

Das ist auch eine Hilfe mit Geld.
Wohn-Geld ist ein Teil von der Sozial-Hilfe.
Das Geld bekommt man,
wenn man seine Miete nicht zahlen kann.

Und einen eigenen Haushalt haben.
BaföG die Abkürzung für:
Bundes-Ausbildungs-Förderungs-Gesetz.
BAföG ist Geld vom Staat.
BAföG können Schüler mit wenig Geld bekommen.
Und Studenten mit wenig Geld.

Und einen eigenen Haushalt haben.
BAB ist die Abkürzung für Berufsausbildungs-Beihilfe.
BAB ist auch Geld vom Staat.
BAB können Auszubildende bekommen.

Einkommen ist zum Beispiel Ihr Gehalt oder eine Rente.
Genauso wie Kranken-Geld oder Unterhalt.

Vielleicht wohnen Sie mit einer anderen Person zusammen?
Zum Beispiel mit Ihrem Ehe-Partner.
Dann darf Ihr Ehe-Partner im Monat auch nur sehr wenig Einkommen haben.

Vielleicht wohnen Sie mit mehreren Personen zusammen?
Zum Beispiel mit Ihrem Ehe-Partner und 2 Kindern.
Dann dürfen die anderen Personen auch nur sehr wenig Einkommen haben.

Wenn Sie einen Zuschuss für Heiz-Kosten bekommen wollen:
Dann dürfen Sie nicht mehr als 15-Tausend und 5-Hundert Euro Vermögen haben.
Vermögen sind alle Sachen die man hat.
Zum Beispiel:

  • Geld auf dem Bank-Konto
  • Geld auf dem Spar-Buch
  • teurer Schmuck
  • ein teures Auto
  • ein teurer Fernseher
  • eine Eigentums-Wohnung
    Eine Eigentums-Wohnung hat man gekauft.
    Man kann selbst in der Eigentums-Wohnung wohnen.
    Oder man kann die Eigentums-Wohnung vermieten.
    Und dafür Miete bekommen.
    Nur eine vermietete Eigentums-Wohnung gehört hier zum Vermögen.
  • oder andere wertvolle Sachen

Vielleicht wohnen Sie mit anderen Personen zusammen?
Jede andere Person darf nicht mehr als 15-Tausend und 5-Hundert Euro Vermögen haben.
Das gilt für Erwachsene und für Kinder.

Sie können den Zuschuss für Heiz-Kosten nicht bekommen:

Das ist eine Hilfe mit Geld.
Das Geld bekommen Menschen,
wenn sie lange keine Arbeit finden.
Das Job-Center ist ein Amt.
Job-Center ist ein englisches Wort.
Job-Center sprechen Sie so aus:
Dschobb-Sen-ter.
Die Agentur für Arbeit und die Stadt München arbeiten im Job-Center zusammen.
Die Agentur für Arbeit ist eine Bundes-Behörde.
Eine Bundes-Behörde ist ein Amt.

Die Grund-Sicherung ist ein Teil von der Sozial-Hilfe.
Sozial-Hilfe ist eine sehr wichtige Hilfe in Deutschland.
Sozial-Hilfe ist eine Hilfe mit Geld.
Sozial-Hilfe bekommen alle Menschen,
die zu wenig Geld zum Leben haben.
Die Grund-Sicherung bekommt man vom Sozial-Referat.
Dafür muss man beim Sozial-Referat einen Antrag stellen.
Das Sozial-Referat ist eine Behörde bei der Stadt München.
Eine Behörde ist ein Amt.

Das ist auch eine Hilfe mit Geld.
Dieses Geld bekommen Menschen,
die nach Deutschland geflüchtet sind.
Zum Beispiel, weil in ihrem Heimat-Land Krieg ist.
Vorher muss aber ein Amt entschieden haben:
Der Mensch darf erst einmal in Deutschland bleiben.

Bei diesen Geld-Hilfen ist schon Geld für Heiz-Kosten dabei.

Haben Sie eine Frage zu dem Zuschuss für Heiz-Kosten?

Comic. Das Bild zeigt ein Telefon.

Vielleicht sind Sie sich unsicher.
Ob Sie einen Zuschuss für Heiz-Kosten bekommen können.
Die Diakonie München und Oberbayern beantwortet Ihre Fragen.
Die Diakonie München und Oberbayern ist ein Verein.
Der Verein hilft vielen Menschen.
Zum Beispiel Menschen die wenig Geld haben.
Das macht die Diakonie zum Beispiel durch Beratung.
Sie können die Diakonie München und Oberbayern anrufen.
Die Telefon-Nummer ist:
0 89 – 12 69 91 51 50

Sie erreichen die Telefon-Nummer von Montag bis Freitag:

  • Immer von 9 Uhr morgens bis 17 Uhr nachmittags
  • Nicht an einem Feiertag

Sie müssen den Zuschuss für Heiz-Kosten beantragen

Der Antrag heißt Antrag Wärme-Fonds.
Klicken Sie auf den Link zu dem Antrag Wärme-Fonds.
Dann kommen Sie automatisch zu dem Antrag Wärme-Fonds.
Link zu dem Antrag Wärme-Fonds
Achtung:
Das Formular ist in schwerer Sprache.

Drucken Sie das Formular bitte aus.
Füllen Sie das Formular aus.
Dabei darf Ihnen jemand helfen.
Unterschreiben Sie das Formular.

Geben Sie das Formular bei in Ihrem Sozial-Bürger-Haus ab.
Gehen Sie dafür zur Theke im Eingangs-Bereich vom Sozial-Bürger-Haus.
Dort können Sie den Antrag abgeben.
Sie sagen:
Ich möchte den Antrag für einen Zuschuss für Heiz-Kosten abgeben.
Dafür brauchen Sie keinen Termin.
Bitte werfen Sie den Antrag nicht in den Brief-Kasten!

Sie können das Antrags-Formular mitbringen.
Können Sie nicht gut lesen oder schreiben?
Dann hilft Ihnen eine Mitarbeiterin von dem Sozial-Bürger-Haus beim Ausfüllen.
Oder ein Mitarbeiter.
Sie gehen zuerst zu der Theke im Eingangs-Bereich.
Sie sagen:
Ich möchte den Antrag für einen Zuschuss für Heiz-Kosten stellen.
Sie brauchen keinen Termin.

Dann kann jemand anderes für Sie zu uns kommen.
Weil Sie zum Beispiel krank im Bett liegen.
Diesem Menschen müssen Sie vertrauen.
Zum Beispiel Ihrem besten Freund.
Er kann sie im Sozial-Bürger-Haus vertreten.
Er ist dann Ihr Vertreter.
Sie müssen Ihrem Vertreter eine Erlaubnis mitgeben.
Diese Erlaubnis heißt Vollmacht.
Eine Vollmacht ist ein Papier.
Auf dem Papier erlauben Sie Ihrem Vertreter
etwas für Sie zu tun.

Klicken Sie auf den Link Formular Vollmacht.
Dann kommen Sie automatisch zu dem Formular Vollmacht.
Link zu dem Formular Vollmacht
Achtung:
Das Formular ist in schwerer Sprache.

Drucken Sie das Formular bitte aus.
Füllen Sie das Formular aus.
Dabei darf Ihnen jemand helfen.
Unterschreiben Sie das Formular.
Ihr Vertreter muss den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vom Sozial-Bürger-Haus die Vollmacht zeigen.

Ihr Vertreter muss auch noch diese 2 Dinge mitbringen:

  1. Ihr Vertreter muss uns auch seinen eigenen Personal-Ausweis oder Reise-Pass zeigen.
  2. Ihr Vertreter muss Ihr Antrags-Formular mitbringen.
    Sie müssen das Antrags-Formular vorher ausfüllen.
    Dabei darf Ihnen jemand helfen.
    Und Sie müssen das Antrags-Formular vorher unterschreiben.

  • Eine Kopie von Ihrem Personal-Ausweis
    Vielleicht haben Sie keinen deutschen Personal-Ausweis.
    Dann müssen Sie uns das mitbringen:
    Eine Kopie von dem Pass von Ihrem Heimat-Land.
  • Eine Kopie von Ihrer letzten Heiz-Kosten-Abrechnung

Vielleicht wohnen Sie mit anderen Menschen zusammen?
Zum Beispiel mit Ihrem Ehe-Partner und 2 Kindern.
Dann müssen Sie oder Ihr Vertreter auch noch das mitbringen:
Kopien von den Ausweisen von allen Familien-Mitgliedern.
Vielleicht hat Ihr Kind noch keinen Ausweis.
Dann bringen Sie oder Ihr Vertreter bitte das mit:
Eine Kopie von der Geburts‐Urkunde von Ihrem Kind.

Vielleicht bekommen Sie Kinder-Zuschlag?
Dann bringen Sie oder Ihr Vertreter bitte das mit:
Eine Kopie von dem Bescheid über den Kinder-Zuschlag.
Ein Bescheid ist ein wichtiger Brief von einem Amt.
Darin steht:
Das Amt hat eine Hilfe genehmigt.
Deshalb kann der Mensch die Hilfe jetzt bekommen.

Vielleicht bekommen Sie Wohn-Geld?
Dann bringen Sie oder Ihr Vertreter bitte das mit:
Eine Kopie von dem Bescheid über das Wohn-Geld.

Vielleicht bekommen Sie BaföG oder BAB?
Dann bringen Sie oder Ihr Vertreter bitte das mit:
Eine Kopie von dem Bescheid über das BaföG oder BAB.

Vielleicht haben Sie einen grauen München-Pass?
Und Sie bekommen

  • kein Bürger-Geld vom Jobcenter München
  • keine Grund-Sicherung vom Sozial-Referat
  • keine Leistungen nach dem Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz.

Dann bringen Sie oder Ihr Vertreter bitte Ihren München-Pass mit.

Vielleicht haben Sie im Monat wenig Einkommen?
Und Sie haben nur wenig Geld gespart.
Dann bringen Sie oder Ihr Vertreter bitte das mit:
Alle Ihre Konto-Auszüge vom letzten Monat.
Vielleicht wohnen Sie mit anderen Menschen zusammen?
Dann bringen Sie oder Ihr Vertreter bitte auch das mit:
Alle Konto-Auszüge von den anderen Menschen.
Gemeint sind die Konto-Auszüge vom letzten Monat.

Welches Sozial-Bürger-Haus ist für Sie richtig?

Das Bild zeigt einen Computerbildschirm und eine Hand mit einer Maus. Auf dem Bildschirm steht: Für mehr Informationen klicken sie hier. Das Wort hier ist in blauer Farbe geschrieben. Die blaue Farbe zeigt einen Link an.

Das kommt darauf an:
Wo Sie in München wohnen.
In welchem Stadt-Teil.
Lesen Sie unsere Informationen
zu den Sozial-Bürger-Häusern.
Klicken Sie auf den Link zu den Infos
zu den Sozial-Bürger-Häusern.
Dann kommen Sie gleich zu den Informationen.
Dort stehen alle Adressen und Öffnungs-Zeiten.
Für jeden Stadt-Teil.

Wo können Sie den Zuschuss für Heiz-Kosten sonst noch beantragen?

Sie können den Zuschuss für Heiz-Kosten auch noch an anderen Orten in München beantragen.

Das sind die Orte:

Im Stadt-Teil Altstadt:

Alten- und Service-Zentrum Altstadt
Die Adresse ist:
Sebastiansplatz 12
80331 München
Das Alten- und Service-Zentrum Altstadt ist geöffnet:

  • Dienstag:
    Von 9 Uhr morgens bis 11.30 Uhr vormittags

und

ZAB e.V. Zusammen aktiv bleiben
ZAB ist die Abkürzung für Zusammen aktiv bleiben.
e.V. ist auch eine Abkürzung.
e.V. bedeutet eingetragener Verein.
Die Adresse ist:
Rumfordstraße 21A/EG
80469 München
Der Eingang ist im Hof.
Der ZAB e.V. Zusammen aktiv bleiben ist geöffnet:

  • Freitag:
    Von 12 Uhr mittags bis 14.30 Uhr nachmittags

Im Stadt-Teil Am Hart:

Nachbarschafts-Treff Nordhaide - Diakonie Hasenbergl
Die Adresse ist:
Ernst-Schneider-Weg 7
80937 München
Der Nachbarschafts-Treff Nordhaide - Diakonie Hasenbergl ist geöffnet:

  • Freitag:
    Von 9.30 Uhr morgens bis 12.30 Uhr mittags
    Und von 13.30 Uhr mittags bis 16 Uhr nachmittags

Im Stadt-Teil Am Hart:

SOS Familien-Zentrum Berg am Laim
Die Adresse ist:
St.-Michael-Straße 6
81673 München
Das Haupthaus von dem Familien-Zentrum ist gegenüber.
Auf der anderen Straßen-Seite.
Das SOS Familienzentrum Berg am Laim ist geöffnet:

  • Montag:
    Von 14 Uhr bis 17 Uhr nachmittags

Im Stadt-Teil Bogenhausen:

Alten- und Service-Zentrum Bogenhausen
Die Adresse ist:
Rosenkavalierplatz 9
81925 München
Das Alten- und Service-Zentrum Bogenhausen ist geöffnet:

  • Mittwoch:
    Von 9 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags
    Und von 13 Uhr mittags bis 16 Uhr nachmittags

Im Stadt-Teil Haidhausen:

Caritas-Zentrum Au und Haidhausen
Die Adresse ist:
Balanstraße 28
81669 München
Das Caritas-Zentrum Au und Haidhausen ist geöffnet:

  • Montag und Donnerstag:
    Immer von 9 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags
    Und von 13 Uhr mittags bis 16 Uhr nachmittags

Im Stadt-Teil Harlaching:

Alten- und Service-Zentrum Harlaching
Die Adresse ist:
Rotbuchenstr. 32
81547 München
Das Alten- und Service-Zentrum Harlaching ist geöffnet:

  • Freitag:
    Von 9 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags
    Und von 13 Uhr mittags bis 16 Uhr nachmittags

Im Stadt-Teil Hasenbergl:

Nachbarschafts-Büro von der Diakonie Hasenbergl
Die Adresse ist:
Pfarrer-Steiner- Platz 1
80933 München
Das Nachbarschafts-Büro von der Diakonie Hasenbergl ist geöffnet:

  • Donnerstag:
    Von 9.30 Uhr morgens bis 12.30 Uhr mittags
    Und von 13.30 mittags bis 16 Uhr nachmittags

Im Stadt-Teil Laim:

Alten- und Service-Zentrum Laim
Die Adresse ist:
Kiem-Pauli-Weg 22
80686 München
Das Alten- und Service-Zentrum Laim ist geöffnet:

  • Montag:
    Von 14.30 bis 17.30 Uhr nachmittags
  • Dienstag und Mittwoch:
    Immer von 14 bis 17 Uhr nachmittags

und

Condrobs Familien- und Beratungszentrum Ludlstraße
Die Adresse ist:
Ludlstraße 5
80689 München
Das Condrobs Familien- und Beratungszentrum Ludlstraße ist geöffnet:

  • Freitag:
    Von 9 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags
    Und von 13 Uhr mittags bis 15 Uhr nachmittags

Im Stadt-Teil Maxvorstadt:

Diakonie Wärmefonds
Die Adresse ist:
Seidlstraße 4
4. Stock
80335 München
Die Diakonie Wärmefonds ist geöffnet:

  • Montag und Dienstag:
    Immer von 9.30 morgens bis 12.30 Uhr mittags
    Und von 13.30 mittags bis 16 Uhr nachmittags
  • Mittwoch:
    Von 13.30 mittags bis 16 Uhr nachmittags

Im Stadt-Teil Moosach:

Stadtwerke München
Die Adresse ist:
Emmy-Noether-Straße 2
80992 München
Die Stadtwerke München sind geöffnet:

  • Montag und Dienstag:
    Immer von 9 Uhr morgens bis 13 Uhr mittags
    Und von 13.30 Uhr mittags bis 16.30 Uhr nachmittags
  • Freitag:
    Von 9 Uhr morgens bis 14 Uhr nachmittags

Im Stadt-Teil Neuperlach:

Caritas-Zentrum Neuperlach
Die Adresse ist:
Lüdersstraße 10
81737 München
Das Caritas-Zentrum Neuperlach ist geöffnet:

  • Dienstag, Mittwoch und Freitag:
    Immer von 9 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags
    Und von 13 Uhr mittags bis 16 Uhr nachmittags

Im Stadt-Teil Obersendling:

BRK Kreis-Verband
BRK ist die Abkürzung für Bayerisches Rotes Kreuz.
Die Adresse ist:
Perchtinger Straße 5
81379 München
Der BRK Kreisverband ist geöffnet:

  • Donnerstag:
    Von 9 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags
    Und von 13 Uhr mittags bis 16 Uhr nachmittags

Im Stadt-Teil Riem:

Alten- und Service-Zentrum Riem
Die Adresse ist:
Platz der Menschenrechte 10
81829 München
Das Alten- und Service-Zentrum Riem ist geöffnet:

  • Dienstag:
    Von 9 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags
    Und von 13 Uhr mittags bis 16 Uhr nachmittags

und

SOS Familien-Zentrum Riem
Die Adresse ist:
Mittbacher Str. 15
81829 München
Das SOS Familienzentrum Riem ist geöffnet:

  • Montag:
    Von 9.30 Uhr morgens bis 13 Uhr mittags

Im Stadt-Teil Schwabing:

Studierenden-Werk München Oberbayern
Die Adresse ist:
Leopoldstraße 15
80802 München

Das Studierenden-Werk München Oberbayern ist geöffnet:

  • Montag:
    Von 9 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags
    Und von 13 Uhr mittags bis 16 Uhr nachmittags
  • Dienstag und Donnerstag:
    Immer von 12 Uhr bis 13.30 Uhr mittags
    Und von 14 Uhr bis 16 Uhr nachmittags

Der Text hält sich an die Regeln von Inclusion Europe

Der Original-Text stammt von den Stadt-Werken München und dem Sozial-Referat.

Die Übersetzung in Leichte Sprache ist von
Elke Wildraut, Landes-Hauptstadt München.

Der Text ist überarbeitet von:
sag’s einfach – Büro für Leichte Sprache in Regensburg.

Der Text ist geprüft von:
Prüfgruppe einfach g’macht, Abteilung Förderstätte,
Straubinger Werkstätten St. Josef von der KJF Werkstätten gGmbH.

Die gezeichneten Bilder kommen von der © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 und von © Inga Kramer, www.ingakramer.de (Bildschirm mit Link).

Das Zeichen für Leichte Sprache ist von Inclusion Europe.
© Europäisches Logo für einfaches Lesen: Inclusion Europe.
Weitere Informationen unter www.inclusion-europe.eu.

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