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Wählen in München

Sie wollen am 23. Februar 2025 in München wählen?
Hier bekommen Sie alle Informationen.

Welche Menschen dürfen in München wählen?

Comic. Das Bild zeigt einen Personalausweis.

Dafür gibt es 4 Regeln.

Die 4 Regeln sind:

  1. Der Mensch muss seit dem 23. November 2024 in Deutschland leben.
    Oder länger.
  2. Der Mensch muss seit dem 12. Januar 2025 in München wohnen.
    Mit wohnen ist hier gemeldet gemeint.
    Das heißt:
    Man hat seine Adresse an ein Amt geschickt.
    Damit weiß jetzt das Amt genau, dass man in München wohnt.
  3. Der Mensch muss volljährig sein.
    Volljährig bedeutet:
    Der Mensch muss 18 Jahre alt sein.
    Oder älter.
  4. Der Mensch muss einen deutschen Pass haben.

Erfüllen Sie diese 4 Regeln am 23. Februar 2025?

Comic. Das Bild zeigt eine Hand, die gerade einen Zettel in eine Wahlurne wirft. Neben der Wahlurne sieht man einen Stimmzettel. Darauf kann man verschiedene Dinge ankreuzen.

Dann dürfen Sie in München wählen.
Das heißt:
Sie sind wahlberechtigt.
Und Sie dürfen Ihre Stimme abgeben.
Das heißt:
Sie dürfen bei der Wahl mitmachen.

Sie bekommen eine Wahl-Benachrichtigung.

Was ist eine Wahl-Benachrichtigung?
Klicken Sie auf den Link.
Dann öffnet sich eine neue Seite.
Auf der Seite finden Sie Informationen zu der Wahl-Benachrichtigung.

Menschen mit einer vollen Betreuung sind wahlberechtigt.

Das Bild zeigt mehrere Umschläge, aus denen Geldscheine herausschauen. Auf jedem Umschlag ist ein Bild. Darauf sieht man, wofür das Geld ausgegeben wird.

Das gilt seit dem Jahr 2019 gilt für alle Wahlen.

Volle Betreuung bedeutet:
Rechtliche Betreuung in allen Lebens-Bereichen.

Zum Beispiel:

  • für Geld-Sachen
    Damit ist zum Beispiel gemeint:
    Eine andere Person hilft beim Einteilen von Geld.
    Und bei Entscheidungen wofür man Geld ausgibt.
  • für die Gesundheit
    Damit ist zum Beispiel gemeint:
    Eine andere Person hilft bei Gesprächen mit einem Arzt.
    Und entscheidet zum Beispiel welche Behandlung gemacht wird.
  • für Verträge
    Eine andere Person unterschreibt zum Beispiel den Miet-Vertrag.

Wahlberechtigt bedeutet:
Sie dürfen bei den Wahlen mitwählen.
Jeder Mensch darf selbst entscheiden,

  • ob er wählen möchte
  • und wen er wählen möchte.

Der Text hält sich an die Regeln von Inclusion Europe

Der Original-Text stammt von dem Wahl-Amt München.

Die Übersetzung in Leichte Sprache ist von
Elke Wildraut, Landes-Hauptstadt München

Der Text ist überarbeitet von:
sag’s einfach – Büro für Leichte Sprache in Regensburg

Der Text ist geprüft von:
Prüfgruppe einfach g`macht, Abteilung Förderstätte,
Straubinger Werkstätten St. Josef von der KJF Werkstätten gGmbH.

Die gezeichneten Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit
geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Das Zeichen für Leichte Sprache ist von Inclusion Europe.
© Europäisches Logo für einfaches Lesen: Inclusion Europe.
Weitere Informationen unter www.inclusion-europe.eu