Easy to Read certified page

Brief-Wahl beantragen

Hier erfahren Sie
wie Sie Brief-Wahl beantragen.

Sie wollen Brief-Wahl beantragen?

Es gibt 6 Möglichkeiten.

Sie beantragen die Brief-Wahl online.
Online ist ein englisches Wort.
Online spricht man onn-lein.
Online heißt:
Sie können etwas am Computer machen.
Dabei darf Ihnen jemand helfen.
Das geht bis zum 15. März um 11 Uhr vormittags.
Klicken Sie auf den Link.
Dann kommen Sie automatisch zu dem Online-Antrag.
Link zu dem Online-Antrag

Achtung:
Die Informationen sind in schwerer Sprache.

Sie schreiben dem Wahl-Amt eine E-Mail.
Sie schreiben in die E-Mail:

  • Ihren Nach-Namen.
  • Ihren Vor-Namen.
  • Ihr Geburts-Datum.
  • Ihre Wohn-Adresse.
    Ihre Wohn-Adresse ist:
    Straße, Haus-Nummer, Postleit-Zahl und Ort

Und Sie schreiben:
Ich möchte die Wahl-Unterlagen für die Brief-Wahl bekommen.

Die E-Mail-Adresse von dem Wahl-Amt ist:
briefwahl.kvr@muenchen.de

Sie schreiben dem Wahl-Amt einen Brief.
Sie schreiben in den Brief:

  • Ihren Nach-Namen.
  • Ihren Vor-Namen.
  • Ihr Geburts-Datum.
  • Ihre Wohn-Adresse.
    Ihre Wohn-Adresse ist:
    Straße, Haus-Nummer, Postleit-Zahl und Ort

Und Sie schreiben:
Ich möchte die Wahl-Unterlagen für die Brief-Wahl bekommen.
Sie müssen den Brief selber unterschreiben.
Sie müssen Ihren Brief in einen Brief-Umschlag stecken.
Auf den Brief-Umschlag schreiben Sie:
Die Adresse von dem Wahl-Amt.

Die Adresse von dem Wahl-Amt ist:
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Geschäftsleitung
Wahlen
Ruppertstr. 19
80466 München

Sie müssen eine Brief-Marke auf den Brief-Umschlag kleben.
Dann schicken Sie den Brief an das Wahl-Amt.

Sie benutzen das Antrags-Formular.
Das Antrags-Formular ist auf der Rück-Seite
von Ihrer Wahl-Benachrichtigung.
Der Antrag heißt
Wahl-Schein-Antrag.
Sie müssen den Wahl-Schein-Antrag ausfüllen.
Dabei darf Ihnen jemand helfen.
Sie müssen den Wahl-Schein-Antrag selber unterschreiben.
Sie müssen den Antrag in einen Brief-Umschlag stecken.
Auf den Brief-Umschlag schreiben Sie:
Die Adresse von dem Wahl-Amt.

Die Adresse von dem Wahl-Amt ist:
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Geschäftsleitung
Wahlen
Ruppertstr. 19
80466 München

Sie müssen eine Brief-Marke auf den Brief-Umschlag kleben.
Dann schicken Sie den Brief an das Wahl-Amt.

Sie können die Brief-Wahl auch in der Ausgabe-Stelle beantragen.
Sie können dafür zu Ihrer Ausgabe-Stelle gehen.
Das geht in dieser Zeit:
Ab dem 27. Februar bis zum 17. März um 12 Uhr.
Die Adresse von Ihrer Ausgabe-Stelle steht auf der Vorder-Seite von der Wahl-Benachrichtigung.
Die Öffnungs-Zeiten von Ihrer Ausgabe-Stelle sind ab dem 27. Februar 2023:

  • Montags:
    Immer von 7.30 Uhr morgens bis 13 Uhr mittags.
  • Dienstags:
    Immer von 8.30 Uhr morgens bis 13 Uhr mittags
    und von 14 Uhr nachmittags bis 18 Uhr abends.
  • Mittwochs:
    Immer von 7.30 Uhr morgens bis 13 Uhr mittags.
  • Donnerstags:
    Immer von 8.30 morgens bis 13 Uhr mittags
    und von 14 Uhr nachmittags bis 18 Uhr abends.
  • Freitags:
    Immer von 7.30 Uhr morgens bis 13 Uhr mittags.
  • Am Freitag, den 17. März:
    Von 7.30 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags.

Sie müssen Ihren Ausweis und Ihre Wahl-Benachrichtigung mitbringen.
Sie können die Wahl-Unterlagen sofort mitnehmen.

Können Sie nicht selber kommen?
Dann kann jemand anderes für Sie zu uns kommen.
Weil Sie zum Beispiel krank im Bett liegen.
Diesem Menschen müssen Sie vertrauen.
Zum Beispiel Ihrem besten Freund.
Er kann sie bei der Ausgabe-Stelle vertreten.
Er ist dann Ihr Vertreter.
Ihr Vertreter muss 3 Dinge mitbringen:

1.
Sie müssen Ihrem Vertreter den Wahl-Schein-Antrag mitgeben.
Das Formular ist auf der Rück-Seite
von Ihrer Wahl-Benachrichtigung.
Sie müssen den Wahl-Schein-Antrag vorher ausfüllen.
Dabei darf Ihnen jemand helfen.
Sie müssen den Wahl-Schein-Antrag vorher selber unterschreiben.
Ihr Vertreter muss uns den Wahl-Schein-Antrag zeigen.
2.
Sie müssen Ihrem Vertreter eine Erlaubnis mitgeben.
Diese Erlaubnis heißt Vollmacht.
Eine Vollmacht ist ein Papier.
Auf dem Papier erlauben Sie Ihrem Vertreter
etwas für Sie zu tun.
Das Formular für die Vollmacht ist auch auf der Rückseite
von der Wahl-Benachrichtigung.
Schreiben Sie den Namen von Ihrem Vertreter auf das Papier.
Unterschreiben Sie das Papier.
Ihr Vertreter muss uns die Vollmacht zeigen.
3.
Ihr Vertreter muss uns auch seinen eigenen Ausweis zeigen.

Der Text hält sich an die Regeln von Inclusion Europe

Der Original-Text stammt von dem Wahl-Amt München.

Die Übersetzung in Leichte Sprache ist von Elke Wildraut, Landes-Hauptstadt München.

Der Text ist überarbeitet von sag’s einfach – Büro für Leichte Sprache in Regensburg.

Der Text ist geprüft von der Prüfgruppe einfach g’macht, Abteilung Förderstätte,
Straubinger Werkstätten St. Josef der KJF Werkstätten gGmbH.

Die gezeichneten Bilder sind von der © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 und von © Inga Kramer, www.ingakramer.de (Bildschirm mit Link).

Das Zeichen für Leichte Sprache ist von Inclusion Europe.
© Europäisches Logo für einfaches Lesen: Inclusion Europe.
Weitere Informationen unter www.inclusion-europe.eu