Verpachtung zweier Cafeterien in München - Ludwigsvorstadt
Die Landeshauptstadt München verpachtet, im Rahmen eines Bewerberverfahrens zwei Cafeterien in der Bayerstraße 28 und in der Landsberger Str. 30.
Angaben zur Immobilie
Stadtteil: 2. Stadtbezirk, Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt
Anschrift: Bayerstr. 28, 80335 München; Landsberger Str. 30, 80339 München
Gesamtfläche: ca. 176,48 m² Bayerstr. 28; ca. 338,13 m² Landsberger Str. 30
Flächen teilbar: ja
Anzahl Räume:
6 Räume Bayerstr. 28:
- 1x Thekenbereich/Gastraum
- 1x Spülküche
- 1x Lager EG
- 1x Küche
- 1x Umkleide
- 1x Toilette
6 Räume Landsberger Str. 30:
- 1x Thekenbereich/Gastraum
- 1x Spülküche
- 1x Lager EG
- 1x Lager UG
- 1x Umkleide
- 1x Toilette
Küche/Teeküche: Ja
Keller: Nein
Etage/Etagenzahl:
- EG Bayerstr. 28
- EG u. UG Landsberger Str. 30
Personenaufzug: Ja
Freifläche: Der Innenhof Bayerstr. 28 kann mit Stühlen/Tischen bei schönem Wetter genutzt werden.
Anzahl Parkflächen: 1 Tiefgarage Bayerstr. 28
Barrierefrei: Ja
Starkstrom: Ja
DV-Verkabelung: Ja
Bodenbelag:
- Linoleum
- Fliesen
Objektzustand: unrenoviert
Baujahr:
- Landsberger Str. 30: 2000
- Bayerstr. 28: 2009
Heizungsart: Zentralheizung
Energieart: Fernwärme
Energieausweis: liegt nicht vor
Verfügbar ab: sofort
Ausführliche Beschreibung der Immobilie
Vom Verpächter wird folgende Ausstattung in den Räumlichkeiten der Bayerstr. 28 gestellt:
- Möblierung des Gastraumes (50 Sitzplätze)
- 1x absperrbarer Thekenbereich
- 1x Teilküche
- 1x Spülküche
- 1x Fettabscheider
- 1x Lagerraum
- 1x Kühlraum mit Kühlgeräten
- 1x Konvektomat
- 1x Kaffeevollautomat
Vom Verpächter wird folgende Ausstattung in den Räumlichkeiten der Landsberger Str. 30 gestellt:
- Möblierung des Gastraumes (48 Sitzplätze)
- 1x offener Thekenbereich
- 1x Spülküche
- 1x Fettabscheider
- 2x Lagerräume
- 1x Kaffeevollautomat
In der Bayerstr. 28 sowie in der Landsberger Str. 30 ist jeweils ein Fettabscheider vorhanden. Die Kosten für die Leerung und Wartung trägt der Pächter.
Das Kassensystem und Kleininventar (Geschirr, Kochutensilien etc.) sind vom Pächter selbst einzubringen.
Die Cafeterien befinden sich im Referat für Bildung und Sport in der Bayerstr. 28 sowie der Landsberger Str. 30.
Die Gebäude können durch die Mitarbeiter sowie durch externe Besucher betreten werden.
Objektdaten der Cafeteria Bayerstr. 28
- 1 Thekenbereich/Gastraum, ca. 120,86 m²
- 1 Spülküche, ca. 7,11 m²
- 1 Lager EG, ca. 10,68 m²
- 1 Küche, ca. 20,60 m²
- 1 Umkleide, ca. 13,25 m²
- 1 Toilette, ca. 3,98 m²
Objektdaten der Cafeteria Landsberger Str. 30
- 1 Thekenbereich/Gastraum, ca. 235,26 m²
- 1 Spülküche, ca. 14,20 m²
- 1 Lager EG, ca. 19,29 m²
- 1 Lager UG, ca. 39,06 m²
- 1 Umkleide, ca. 21,30 m²
- 1 Toilette, ca. 9,02 m²
Das erste Pachtobjekt befindet sich in der Bayerstr. 28, direkt am Holzkirchner Flügelbahnhof. Der Hauptbahnhof ist in wenigen Minuten fußläufig zu erreichen.
Das zweite Pachtobjekt befindet sich in der Landsberger Str. 30 in direkter Nähe zum ersten Pachtobjekt.
Die Anbindung an das öffentliche Nahverkehrsnetz ist aufgrund der zentralen Lage ausgezeichnet. In unmittelbarer Nähe befindet sich eine Bushaltestelle. S- und U-Bahn-Anschlüsse sowie Straßenbahnlinien liegen in nächster Nähe zu beiden Standorten der Cafeteria.
Catering
Neben dem Betrieb der Cafeterien ist auch das Angebot eines Caterings für Besprechungen sowie sonstige Veranstaltungen im Rahmen des Referates für Bildung und Sport gewünscht.
Bewirtschaftungs-/Küchensystem
Als Bewirtschaftungssystem ist Fremdbewirtschaftung vorgesehen. Die Mahlzeiten für die Mittagsverpflegung müssen in einer Zentralküche zubereitet und warm in sogenannten Thermophoren oder Thermoporten zugeliefert werden. Ergänzt wird dies durch Salate, Rohkost, Obst und Desserts, die kühl gehalten werden müssen.
Das Essen darf für maximal 2 Stunden warmgehalten werden. Die Anlieferungstemperatur sollte mindestens bei 70°C und maximal bei 80°C liegen, bzw. bei gekühlter Ware bei höchstens 7°C.
Speisen- und Getränkeangebot
Getränke:
- Kaffee, Tee in den gängigen Variationen in Fairtrade-Qualität (auch den vorhandenen Selbstbedienungsautomaten). Fairtrade-Qualität bedeutet, dass bei der Herstellung eines Produkts soziale, ökonomische und ökologische Mindeststandards eingehalten werden, um faire Handelsbedingungen zu gewährleisten.
- Wasser und andere energiearme Getränke
- Obstsäfte oder Saftschorlen
- Bio-Milch mit 1,5 % und 3,5 % Fett
Der Ausschank von alkoholischen Getränken ist dem Pächter untersagt.
Zwischenverpflegung:
Das Mindestangebot sollte umfassen:
- (Vollkorn)-semmeln / (Vollkorn)-brote belegt mit Fleisch- und Wurstwaren mit möglichst geringen Fettanteil
- (Vollkorn)-semmeln / (Vollkorn)-brote belegt mit Käse mit max. 50% Fett i. Tr., Salat, Gemüse
- Müsli aus verschiedenen Getreideflocken, Nüssen oder Samen, Obst und Milchprodukten (Joghurt bis 3,5 % Fett, Speisequark mit wenig Fett)
- soweit Schokolade angeboten wird, muss zusätzlich Schokolade aus fairem Handel angeboten werden. Fairer Handel bedeutet eine Handelspartnerschaft, die auf Transparenz, Gerechtigkeit und Respekt basiert und benachteiligte Produzent*innen in Entwicklungsländern durch bessere Handelsbedingungen unterstützt.
Hauptverpflegung:
- 2 warme Gerichte, eines davon ovo-lacto vegetabil und eines als Fleisch- oder Fischgericht (zertifiziert durch MSC bzw. Friends of the Sea oder gleichwertig)
- 1 Tagessuppe
- ergänzend können fertig portionierte gekochte oder rohe Gemüse-/ Getreide- /Hülsenfruchtsalate zum Mitnehmen (Beispiele: Couscoussalat mit Gemüse und frischer Petersilie, Linsensalat mit Paprika und Basilikum, Brokkolisalat mit Quinoa und Pinienkernen) angeboten werden;
- ergänzend ist eine Salatbar zur Selbstentnahme, mit rohen und gegarten Zutaten und frisch zubereitetem Dressing möglich;
- Olivenöl oder Rapsöl werden als Standardöl verwandt
Beispiele für ovo-lacto vegetabile Angebote: Grünkernbratlinge mit Gemüsebeilage, Spinatknödel mit frischem Gemüse, Auberginen-Kartoffel-Gratin, Gemüsebulgur mit Kichererbsen und Joghurt-Dip. Gemüsequiche
Speiseplangestaltung und Menüzyklus
Der Menüzyklus beträgt mindestens 4 Wochen. Der aktuelle Speiseplan wird regelmäßig im Vorfeld zugänglich gemacht.
Beim Angebot mehrerer Menülinien sind diese übersichtlich dargestellt. Die Speisen der nährstoffoptimierten Menülinie (lt DGE- Standard für die Betriebsverpflegung) werden im Speiseplan optisch hervorgehoben.
Das saisonale Angebot ist berücksichtigt.
Preise für Gerichte
Die Preise für die Gerichte in der Mittagsverpflegung müssen (wie in der beispielhaften Kostenkalkulation) sozialverträglich sein. Mit der Verpachtung der Cafeteria soll eine für büroarbeitende Erwachsene eine Versorgung mit einem Sortiment an Lebensmitteln und Getränken zu sozialen Preisen - d.h. zu Preisen, die erheblich unter dem Preisniveau von Gaststätten, Kiosken u.ä. liegen - gewährleistet werden.
Die Preise der übrigen Lebens- und Genussmittel sowie Getränke sollen sich ebenfalls in einem sozialverträglichen Rahmen bewegen.
Beispielhafte Kostenkalkulation:
Speisen:
- warmes Mittagessen: 6,00 € – 7,50 €
- ovo-lacto-vegetabiles Mittagessen: 6,00 € – 7,00 €
- belegte Vollkornsemmel:2,50 – 3,00 €
- fertig portionierte Salate (min. 350g) 4,50€
- Müsli (mind. 300g) 3,00 – 3,50 €
Evaluation des Angebots
Der Anbieter hat sich ein Qualitätsmanagement einzurichten. Es sollte ein funktionierendes Auswertungssystem für die thematischen Schwerpunkte der Rückmeldungen erfassen, eine Ursachenanalyse durchführen und daraus Handlungskonsequenzen ableiten können. Für die Informationsbeschaffung sind beispielsweise Gästebücher, Briefkästen oder eine Kontaktadresse im Intranet geeignet. Anregungen sollten zügig bearbeitet werden. Der Anbieter verpflichtet sich, RBS-GL3 regelmäßig über das Qualitätsmanagement in geeigneter Form zu unterrichten.
Anzahl der potenziellen Essensteilnehmer pro Tag
Bayerstr 28:
ca. 1.250 Mitarbeiter arbeiten in diesem Gebäude. Darüber hinaus ist der Standort für sämtliche Mitarbeiter der LHM sowie offizielle Gäste zugänglich.
Landsberger Str. 30:
ca. 700 Mitarbeiter arbeiten in diesem Gebäude. Darüber hinaus ist der Standort für sämtliche Mitarbeiter der LHM sowie offizielle Gäste zugänglich.
Personal
Für die personelle Kontinuität des eingesetzten „Kern-Personals“ ist Sorge zu tragen. Das Referat für Bildung und Sport besteht auf Information hinsichtlich der Besetzung der Betriebs- und/oder Küchenleitung. Bei einem Wechsel dieser Position ist das Referat für Bildung und Sport ebenfalls zu informieren.
Abfallaufkommen
Die Abfallentsorgung nach geltendem Ortsrecht ist auch vertragliche Pflicht des Pächters. Der Verpächter weist den Pächter darauf hin, dass Gewerbeabfallbesitzer verpflichtet sind, die Menge der Abfälle so gering zu halten und zu trennen wie es den Umständen nach möglich und zumutbar ist.
Zur Vermeidung des Abfallaufkommens werden folgende Maßnahmen ergriffen:
- Getränke in Dosen werden nicht verkauft bzw. ausgegeben
- es wird Mehrweggeschirr verwendet
- To-Go-Angebote sind umweltfreundlich verpackt oder werden in Pfand-Glas-Gefäßen angeboten.
- To-Go-Becher dürfen nur verwendet werden, wenn hierfür ein Pfandsystem möglich ist
Reinigung
Die Reinigung der Pachträume hat der Pächter auf eigene Kosten durchzuführen.
Darüber hinaus hat der Pächter während der Öffnungszeiten im unmittelbaren Umfeld der Küche vor allem zur Vermeidung von Unfallgefahren grobe Verunreinigungen und Abfälle zu beseitigen bzw. durch entsprechendes Einwirken auf die Kundschaft zu verhindern.
Wirtschaftlichkeit
Der Pächter erhält den besonderen Auftrag, mit allen Ressourcen in einem hohen Maß wirtschaftlich umzugehen und durch die Attraktivität seiner Leistungen dazu beizutragen, dass der Betrieb eine branchenüberdurchschnittliche Nutzung und Anerkennung erfährt. Für die Planung und Abrechnung der gastronomischen Leistungen wird vom Pächter die Nutzung eines Warenwirtschaftssystems erwartet.
Darüber hinaus ist die Einsatzplanung der Mitarbeiter/innen und deren effektive Arbeits- und Fehlzeiten zu erfassen, kontinuierlich aufzuzeichnen und für 18 Monate aufzubewahren.
Das Kassieren in der Kaffeebar erfolgt über ein vom Pächter anzuschaffendes Kassensystem. Dieses Kassensystem kann auch neben Bargeldzahlungen die bargeldlose Zahlung für die Beschäftigten des Verpächters vorsehen.
Änderungen von Verkaufspreisen für die Beschäftigten des Verpächters sind gesondert zu begründen. Die Preise sind so zu kalkulieren, dass saisonale Schwankungen in einem Durchschnittspreis ihren Niederschlag finden.
Besichtigungstermin
Am Mittwoch, den 14. Januar 2026 sowie Mittwoch, den 21. Januar 2026 um jeweils 9:30 Uhr, findet ein Besichtigungstermin (Dauer: ca. eine Stunde) für Interessenten am Pachtobjekt statt.
Sofern Interesse am Besichtigungstermin besteht, bitten wir um vorherige Anmeldung unter im-vs.kom@muenchen.de. Sie werden ggf. über Änderungen hinsichtlich des Datums sowie Uhrzeit informiert.
Die Cafeterien sollen nicht nur für die Verpflegung der Mitarbeiter, sondern auch als Begegnungsraum dienen.
Anforderungen
Vom Bewerber werden folgende Qualifikationen vorausgesetzt:
Berufsausbildung als Koch/Köchin
oder vergleichbare Qualifikationen mit Referenzen in der Gastronomie.
Beschränkungen
Der künftige Pächter ist verpflichtet, einen Anteil von bio-regionalen Lebensmitteln von 60 % nachzuweisen. Dafür müssen die verwendeten Lebensmittelprodukte schon jetzt einen Anteil von mindestens 60 % Bioqualität gemäß der EU-Öko-Basisverordnung (EG) Nr. 834/2007 und ihren Durchführungsverordnungen aufweisen. Sie sollten zudem aus regionaler Herkunft, in einem Umkreis von 100 km um München stammen und in diesem Umkreis erzeugt, verarbeitet und hergestellt worden sein.
Dem Pächter sind in diesem Zusammenhang die Festlegungen, Ziele und Leitideen des Beschlusses des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz der Landeshauptstadt München vom 28. Juli 2021 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 03573) bekannt, die er beim Betrieb der Cafeteria möglichst umzusetzen versucht.
Kaffee, Tee und Schokolade dürfen ausschließlich aus fairem Handel angeboten werden. Fairer Handel bedeutet eine Handelspartnerschaft, die auf Transparenz, Gerechtigkeit und Respekt basiert und benachteiligte Produzent*innen in Entwicklungsländern durch bessere Handelsbedingungen unterstützt.
Speisen und Getränke darf der künftige Pächter hierbei nur in wiederverwendbaren Verpackungen und Behältnissen ausgeben und nur Mehrwegbesteck zur Verfügung stellen. Bei Ausgabe zum Verzehr außerhalb der Pachtsache ist der Pächter zusätzlich verpflichtet, Pfand für die Rückgabe von Verpackungen, Behältnissen und Mehrwegbesteck zu erheben.
In Bezug auf den für die Verpflegung geltenden Standard ist die Leistungsbeschreibung für die Qualitätsvorgaben der Landeshauptstadt München gemäß Stadtratsbeschluss „Mehr Bio-Lebensmittel in allen städtischen Einrichtungen und bei allen städtischen Verpflegungsanlässen: Schritte in Richtung einer Ernährungswende in München“ vom 28. Juli 2021 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 03573) einzuhalten. Mögliche Abweichungen von dieser Leistungsbeschreibung sind im Vorfeld anzuzeigen und bedürfen der Zustimmung durch die Referatsleitung des Referates für Bildung und Sport.
Ein umfassendes Hygienemanagement wird vom Betreiber umgesetzt. Die ausschließliche Verantwortung im lebensmittelrechtlichen Sinne liegt bei dem Betreiber. Über Änderungen der gesetzlichen Vorgaben hat sich der Betreiber selbst zu informieren und diese laufend bei seiner Produktion umzusetzen.
Der Betreiber führt mit dem Küchen- und Ausgabepersonal regelmäßig Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen durch. Voraussetzung sind Schulungen in Lebensmittelhygiene und über das Infektionsschutzgesetz.
Die Anwesenheit des Pächters oder einer geeigneten, verantwortlichen Ansprechperson des Pächters (mit Nennung des Namens und der Qualifikation) ist während der Öffnungszeit gefordert. Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten an den Standorten verboten und gilt ausnahmslos für alle Personen.
Pacht
Für die Vertragsdauer ist keine Vorauszahlung auf die Umsatzpacht zu leisten. Die Pacht wird anhand der tatsächlichen Umsätze nachberechnet. Die mögliche Vorauszahlung auf die Umsatzpacht wird für jedes weitere Kalenderjahr aus den bereits erfolgten Abrechnungen des vorangegangenen Jahres berechnet.
Berechnungsgrundlage für die monatliche Vorauszahlung (inkl. geltender Mehrwertsteuer) ist grundsätzlich der erwirtschaftete Umsatz. In Abhängigkeit vom ermittelten Umsatz des ersten Kalenderjahres wird der Pachtpreis ab dem zweiten Jahr angepasst. Er besteht dann aus einer prozentualen Umsatzpacht von mindestens 4 %.
Umsatzpacht
Die Umsatzpacht wird aus dem Umsatz im jeweiligen Abrechnungszeitraum berechnet.
- Die Höhe der Umsatzpacht beträgt 4 % bis zu einem Jahresnettoumsatz von 100.000,01 Euro.
- Die Höhe der Umsatzpacht beträgt 5 % ab einem Jahresnettoumsatz von 100.000,01 Euro.
Jahresnettoumsatz ist Eigenverbrauch und der gesamte Umsatz aus Warenverkäufen und Dienstleistungen (z.B. Catering), abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).
Es gilt der mit Steuerbescheid bzw. Gewinn- und Verlustrechnung nachgewiesene erlöste Umsatz.
Bis zum 31. Oktober eines jeden Kalenderjahres ist die Umsatzhöhe des vorangegangenen Jahres nachzuweisen.
Die Jahresumsatzpacht ist jährlich, spätestens zum 31. Oktober für das vorangegangene Jahr abzurechnen und zur Zahlung fällig.
Berechnungsbeispiel:
Umsatz im Kalenderjahr = 100.000 €
Umsatzpacht = 4 % aus 100.000 € = 4.000 €
Geschuldete Umsatzpacht = 4 % aus 100.000 € = 4.000€ (Umsatzpachtforderung)
Geldkaution
Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Pachtverhältnis sieht der Pachtvertrag vor, dass der Pächter eine Pachtsicherheit (Barhinterlage) in Höhe von 5.000 Euro hinterlegt. Der Kautionsbetrag wird verzinst.
Nebenkosten
Der Verpächter übernimmt bis auf weiteres:
- Die Wartungs- und Reinigungskosten für den Fettabscheider sowie für unzugängliche Dunstabzüge.
- Die vollen Stromkosten.
- Die Kosten für die Entleerung der Speiserestetonnen (die regelmäßige Bereitstellung für die Entleerung sowie die Pflege der Speiserestetonne obliegt dem Pächter).
- Gas, Wasser, Heizung sowie Müll (Papier, Restmüll).
- Eventuell notwendige Schädlingsbekämpfung aufgrund baulicher Gegebenheiten (Altbau), die nicht durch den Pächter zu verantworten sind.
Der Pächter ist angehalten, die Bestrebungen des Referates für Bildung und Sport bei den Energie-, Wasser- und Müll-Einsparungen zu unterstützen.
Darüber hinaus trägt der Pächter sämtliche Betriebskosten im Sinne des § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV).
Schuldbeitritt
Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Pachtverhältnis wird ein Schuldbeitritt vereinbart, sofern der Pächter eine GmbH oder etwas Vergleichbares (Juristische Person) ist.
Betriebszeiten
Die Cafeteria ist mindestens zu folgenden Zeiten in Betrieb zu nehmen:
- Montag – Donnerstag: 7 – 15 Uhr
- Freitag: 7 – 13:30 Uhr
- Mittagessen: 11:30 – 13:30 Uhr
Ausnahmen sind Feiertage, Brückentage, sowie in den Sommerferien (exkl. die erste und letzte Woche) und die Tage zwischen Weihnachten und Silvester (insgesamt max. sechs Wochen im Jahr).
Unterverpachtung
Eine Unterverpachtung wird ausgeschlossen.
Erhaltung der Pachtsache
Dem Pächter obliegt die Erhaltung der verpachteten Räume und des Inventars.
Der Pächter ist verpflichtet, während der Dauer des Pachtverhältnisses auf seine Kosten die notwendig werdenden Schönheitsreparaturen ausführen zu lassen.
Der Pächter verpflichtet sich, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen bzw. eine bereits bestehende entsprechend anzupassen. Als Mindestversicherungssumme sind 512.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 26.000 Euro für Vermögensschäden erforderlich. Mietsachschäden (Schäden an städt. Eigentum) müssen in die Sachschäden voll einbezogen sein. Der Pächter ist in der Wahl des Versicherungsunternehmens frei.
Der Pächter ist verpflichtet, die erforderlichen Wartungs- und Reinigungsarbeiten bezüglich der Fettabscheider zu beauftragen und zu tragen.
Vertragslaufzeit
Das Pachtverhältnis wird befristet auf drei Jahre abgeschlossen. Der Pächter ist berechtigt, die Pachtzeit insgesamt zwei Mal durch einseitige Erklärung gegenüber dem Verpächter um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern (Optionsrecht).
Leistungsbeschreibung
Die Leistungsbeschreibung für die Cafeteria und das Catering des Referates für Bildung und Sport ist einzuhalten.
Die Leistungsbeschreibung für die Qualitätsvorgaben der Landeshauptstadt München gemäß Stadtratsbeschluss „Mehr Bio-Lebensmittel in allen städtischen Einrichtungen und bei allen städtischen Verpflegungsanlässen: Schritte in Richtung einer Ernährungswende in München“ vom 28. Juli 2021 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 03573) ist einzuhalten (vgl. oben).
Hinweis
Der Verpächter übernimmt weder eine Garantie für das Erzielen eines bestimmten Umsatzes noch für das Erreichen eines bestimmten Absatzes des Warensortiments (Unternehmerische Verantwortung).
Bewerbungsverfahren
Darüber hinaus stellen Sie uns Ihre Bewerbung bitte mit folgenden Unterlagen/Angaben und in strukturierter Reihenfolge zusammen. Beachten Sie bitte die Checkliste für die einzureichenden Bewerbungsunterlagen in den Anlagen:
- Personalien (vollständiger Name/Firma mit Rechtsform des Unternehmens, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, ggf. Homepage etc.)
- Lebenslauf + ggf. Referenzen und Belege zur Befähigung für die Tätigkeit im relevanten Betriebsfeld
Stellen Sie bitte Ihr berufliches Profil hinsichtlich der ausgeschriebenen Cafeteria mit Lebenslauf und Referenzen dar. Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Koch/Köchin oder vergleichbare Qualifikationen mit Referenzen in der Gastronomie sind Voraussetzung. - Aussagekräftiges Konzept zum Betrieb der Cafeteria und Businessplan
Stellen Sie bitte die Besonderheiten Ihres Konzepts für die ausgeschriebene Kantine und das geplante Produktsortiment dar. Hieraus soll erkennbar werden, was Ihre Kunden in Zukunft erwarten dürfen. Insbesondere soll in dem Konzept dargestellt werden, wie die Einbindung der o.g. Nutzergruppen erfolgt.
Erstellen Sie bitte exemplarisch einen Monatsplan mit täglich 1,5 Essensangeboten und beschreiben Sie exemplarisch Ihr Angebot an Snacks und Getränken.
Hinterlegen Sie bitte den Essensmonatsplan mit drei verschiedenen Preisstufen und stellen Sie die Kosten für das Snack- und Getränkeangebot dar. Die Preisgestaltung sollte für jeden Geldbeutel etwas zu bieten haben.
Das Essensangebot soll sich an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) sowie an der Leistungsbeschreibung für die Qualitätsvorgaben der Landeshauptstadt München gemäß Stadtratsbeschluss „Mehr Bio-Lebensmittel in allen städtischen Einrichtungen und bei allen städtischen Verpflegungsanlässen: Schritte in Richtung einer Ernährungswende in München“ vom 28. Juli 2021 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 03573) orientieren.
Bei der Lebensmittelqualität sollte auf regionale (in Oberbayern erzeugt, verarbeitet und hergestellt) Angebote und/oder spezielle, hochwertige Produkte geachtet werden, die nachhaltig sind. Auf die Verwendung von genmanipulierten Lebensmitteln ist, soweit diese als solche erkennbar sind, zu verzichten. Es darf kein Alkohol verwendet oder innerhalb der vertraglich vorgesehenen Öffnungszeiten ausgeschenkt werden. -
Identifikationspapiere und aktuelle Meldebestätigung in Kopie bzw. Auszug aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren Gesellschafts- oder Berufsregister
(nicht älter als 3 Monate) -
Führungszeugnis*
(bei natürlichen Personen, nicht älter als 3 Monate) -
Gewerbezentralregisterauszug*
(bei natürlichen und juristischen Personen, nicht älter als 3 Monate) -
Original-Zertifikat der SCHUFA-Bonitätsauskunft (bei natürlichen Personen) bzw. SCHUFA-Unternehmensauskunft (bei juristischen Personen) in Kopie*
(nicht älter als 3 Monate)
Eine Kopie der bei der SCHUFA gespeicherten personenbezogenen Daten reicht nicht aus. -
Schriftliche Bestätigung der Stadtkämmerei - Kassen- und Steueramt, dass keine Außenstände gegenüber der Stadt bestehen (Unbedenklichkeitsbescheinigung)*
(nicht älter als 3 Monate)
Mit * gekennzeichnete Unterlagen können nachgereicht werden, sofern sie nicht bereits innerhalb der Bewerbungsfrist vorgelegt werden können. Können diese Unterlagen nicht innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden, ist mittels Eigenerklärung und der Vorlage der Antragskopien auf Erlangung der fehlenden Unterlagen zu versichern, dass das Führungszeugnis und/oder der Gewerbezentralregisterauszug beantragt wurde und keine Eintragungen enthält, die SCHUFA-Bonitätsauskunft/SCHUFA-Unternehmensauskunft ausschließlich positive Vertragsinformationen enthält und gegenüber der Stadt keine Außenstände bestehen.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung nur Unterlagen bei, die bei uns verbleiben können. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen (Fotos, Kopien, Mappen etc.) erfolgt nicht. Frankierte Rückumschläge, Kuverts und Briefmarken sind für die Bewerbung nicht erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Auswahl erst nach Bewerbungsschluss getroffen werden kann. Selbstverständlich werden wir Sie über unsere Entscheidung schnellstmöglich schriftlich informieren.
Die Bewerbungsfrist endet am 23. Januar 2026.
Die vorgenannte Frist ist eine Ausschlussfrist. Der Eingang der Bewerbung wird nicht bestätigt. Bewerbungen begründen keinen Rechtsanspruch auf eine Überlassung des Pachtobjekts. Bewerber, die ihre Bewerbung verspätet einreichen, scheiden bei der Auswahlentscheidung automatisch aus. Maßgebend für die Fristwahrung bei einer zugesandten Bewerbung ist das Datum des Poststempels bzw. des E-Maileingangs.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte per Post an:
Landeshauptstadt München
Kommunalreferat
Immobilienmanagement
Denisstraße 2, 80335 München
oder per E-Mail an:
im-vs.kom@muenchen.de
Oder werfen diese alternativ in den Sonder- bzw. Fristenbriefkasten im Neuen Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München ein.
Das Vorliegen einer der nachstehend genannten Ausschlussgründe führt zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren:
- Eintrag im Führungszeugnis und/oder Gewerbezentralregisterauszug
- negative Vorerfahrung, z.B. bei gravierenden Vertragsverstößen wie Gefährdung der Pachtsache in bestehenden oder bereits beendeten Vertragsverhältnissen mit der Stadt
-
negative SCHUFA-Bonitätsauskunft (= Schufa-Orientierungswert > 199) bzw. negative SCHUFA-Unternehmensauskunft (= Bonitätsindexklasse > 249)
-
angedachte Nutzung widerspricht den baurechtlichen oder den sonstigen in dieser Ausschreibung genannten Anforderungen im Zusammenhang mit dem Pachtobjekt (z.B. nicht ohne Nutzungsänderung oder Umbau realisierbar, Überschreiten der zulässigen Geschossdeckenbelastung o.ä.)
-
angedachte Nutzung widerspricht bestehenden ausdrücklichen Konkurrenzschutzvereinbarungen mit anderen Pächtern oder vertragsimmanenten Konkurrenzschutz
-
wirtschaftlich nicht umsetzbares Betriebskonzept
Bei der Pächterauswahl werden folgende Kriterien und Gewichtungen zugrunde gelegt:
Konzeptqualität 100 %
Die Bewertung erfolgt nach Punkten auf einer Skala von 0 bis 5. Die Gesamtpunktzahl der jeweiligen Bewerbung wird durch Addition der gewichteten Punkte ermittelt. Die Bewerbung mit der höchsten Gesamtpunktzahl belegt den ersten Platz. Bei Punktgleichheit entscheidet das höhere Preisangebot.
Eine Gesamtübersicht mit allen Unterkriterien und deren Gewichtung finden Sie unter "Anlagen zur Ausschreibung".
Ansprechpartner
Thomas Mathes