Handeln und Makeln mit Abfällen

Wer gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen mit gefährlichen Abfällen handeln oder makeln möchte, benötigt eine abfallrechtliche Erlaubnis.

Beschreibung

Um gewerbsmäßig oder als wirtschaftliches Unternehmen mit gefährlichen Abfällen handeln oder makeln zu können, wird eine abfallrechtliche Erlaubnis benötigt.

Rechtsgrundlage hierfür ist der § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die Abfallanzeige - und Erlaubnisverordnung (AbfAEV).

Die Behörde überprüft die Zuverlässigkeit und die Fachkunde der Antragstellenden und der mit der Händler- oder Maklertätigkeit beauftragten Personen.

Vor Erstellung der Antragsunterlagen empfehlen wir dringend ein telefonisches Beratungsgespräch oder eine Kontaktaufnahme per E-Mail.

Benötigte Unterlagen

Aufgrund einer neuen Rechtsgrundlage werden die Antragsformulare derzeit überarbeitet.

Antragssteller*innen können sich telefonisch oder per E-Mail an das Referat für Klima- und Umweltschutz wenden

Dauer und Kosten

Gebührenrahmen

Je nach Umfang der beantragten Genehmigung

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

§ 53 bzw. § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Team Sondermüllüberwachung, Gewerbeabfallverordnung

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Team Sondermüllüberwachung, Gewerbeabfallverordnung

Bayerstraße 28a
80335 München

Fax: +49 89 233-747690

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Nach tel. Vereinbarung

Ähnliche Leistungen

Gewerbliche Abfallsammlungen und -beförderungen

Wer gewerbsmäßig gefährliche Abfälle sammeln oder befördern möchte, benötigt hierzu eine abfallrechtliche Beförderungserlaubnis.

Abfallerzeugernummer

Wenn bei nachweispflichtigen Abfallerzeugern jährlich mindestens zwei Tonnen gefährliche Abfälle anfallen, benötigen sie eine Abfallerzeugernummer.

Verwendung tierischer Nebenprodukte

Wenn Sie als Einrichtungen zum Zweck der Ausbildung oder Forschung tierische Nebenprodukte benötigen, muss der Bedarf angemeldet werden.

Genehmigung für Abfallentsorgungsanlagen

Wer eine Anlage zum Behandeln, Umschlagen oder Lagern von Abfällen errichten oder betreiben möchte, benötigt dafür eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.