Dienstleistungsfinder
30 Ergebnisse für "Zuwanderer"
Notdienste und Hilfen für Wohnungslose
Sie sind wohnungslos? Sie sind einer wohnungslosen Person begegnet, die Hilfe benötigt? Hier finden Sie eine Übersicht der Ansprechstellen und Notdienste in München.
Adressänderung im eAT nach Umzug
Wenn Sie innerhalb des Stadtgebiets umziehen oder nach München zuziehen, sollten Sie die Adresse auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ändern.
Aufenthaltserlaubnis – Deutsch-Intensivsprachkurs
Sie möchten einen Intensivsprachkurs Deutsch besuchen? Dann müssen Sie für diese Zeit eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen
Ausländische Familienangehörige von Deutschen erhalten einen Aufenthalt zum Familiennachzug.
Aufenthaltserlaubnis – Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte
Die Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte ist für Personen, die in Deutschland eine ihrer Qualifikation angemessene Erwerbstätigkeit suchen wollen.
Einreise und Aufenthalt – Aufenthaltstitel aus einem anderen EU-Staat
Wenn Sie in einem anderen EU-Staat einen unbefristeten Aufenthalt haben, erhalten Sie bei Vorliegen aller Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis.
Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Wenn Sie neben der deutschen eine oder mehrere andere Staatsangehörigkeiten besitzen, können Sie auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten.
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis – Nicht-EU-Bürger
Wenn Sie aus einem Nicht-EU- oder einem Nicht-EWR-Staat kommen und in Deutschland arbeiten möchten, brauchen Sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für Fachkräfte aus dem Ausland zur akademischen Beschäftigung.
Übertrag des Aufenthaltstitels in den neuen Pass
Wenn Sie einen neuen Reisepass bekommen haben, müssen Sie auch einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen.
Aufenthaltserlaubnis – Freiwilligendienst
Wenn Sie in München an einem nationalen oder europäischen Programm für einen Freiwilligendienst teilnehmen möchten, dann beachten Sie bitte folgende Hinweise.
Familiennachzug zu EU-Bürger*innen und Staatsangehörigen aus Norwegen, Island, Liechtenstein
Sie kommen aus einem sogenannten Drittstaat und wollen zu einem Familienmitglied ziehen, das aus einem EU-Land oder Norwegen, Island oder Liechtenstein stammt.
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Satz 1, Alternative 1 AufenthG und Reiseausweis
Wenn Ihnen die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt wurde, erhalten Sie einen Aufenthalt und einen Reiseausweis für Flüchtlinge.
Aufenthaltserlaubnis – Qualifizierung als Ärztin/ Arzt
Sie haben eine ausländische Qualifikation als Ärztin oder Arzt und möchten eine Approbation oder Berufserlaubnis erwerben? Dann benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.
Ehegattennachzug aus dem Ausland
Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, dann können Sie in der Regel Ihre ausländischen Ehepartner*in/ eingetragenen Lebenspartner*in nachziehen lassen
Aufenthaltserlaubnis – Forschende und wissenschaftliches Personal
Sie möchten eine Forschungstätigkeit beginnen oder einer wissenschaftlichen Tätigkeit nachgehen? Dann können Sie dafür verschiedene Aufenthaltserlaubnisse beantragen
Aufenthalt zur medizinischen Behandlung – Botschaftspatienten
Schwerkranke aus dem Ausland, die von ihren Botschaften betreut werden, beziehungsweise für die das Heimatland die Kosten trägt, können einen Aufenthalt beantragen.
Kindernachzug aus dem Ausland
Deutsche oder Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis haben, können ihre ausländischen, minderjährigen und ledigen Kinder nachziehen lassen.
Informationen für Werkvertragsarbeitnehmer
Sie sind Ausländer*in und wollen als Werkvertragsarbeitnehmer tätig werden? Die entsprechenden Informationen finden Sie hier.
Aufenthalt als Au-pair
Als Au-pair dürfen Personen zwischen 18 und 26 Jahren aus allen Ländern kommen.
Erlöschen des Aufenthaltstitels, § 51 AufenthG
Für längere Auslandsaufenthalte, brauchen Sie eine Bescheinigung. Die Bescheinigung ist notwendig, da sonst Ihr Aufenthaltstitel seine Gültigkeit verlieren kann.
Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte
Sie sind eine Fachkraft und wollen eine Niederlassungsleraubnis beantragen.
Einbürgerung
Wenn Sie seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Ehegatten und Kinder können mit eingebürgert werden.
Rückkehrberatung für Migrantinnen und Migranten
Sie sind Migrant*in, EU-Bürger*in oder haben einen ungeklärten Aufenthaltsstatus? Sie möchten in ihre Heimat zurückkehren? Wir bieten Beratung und Unterstützung.
Einreise und Aufenthalt – Schweizer Staatsangehörige
Für Schweizer gelten aufgrund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten besondere Regelungen.
Ausländische Studierende – Wechsel der Fachrichtung oder Hochschule
Sie möchten Ihre Fachrichtung oder Hochschule wechseln? Dann benötigen Sie vorab die Genehmigung und einen neuen Aufenthaltstitel, der Ihnen den Wechsel gestattet.
Aufenthaltserlaubnis – Studienvorbereitung
Wenn Sie sich mit einem Deutschintensivkurs, Studienkolleg oder Vorpraktikum auf ein Studium in Deutschland vorbrereiten, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Verpflichtungserklärung abgeben
Wenn Sie eine Person, die ein Visum braucht, zu Besuch einladen oder ihr einen langen Aufenthalt ermöglichen möchten, können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben