Meldung von Ratten

Ratten übertragen Infektionskrankheiten und werden als „Gesundheitsschädlinge“ im Sinne des Infektionsschutzrechts bekämpft. Wir nehmen Meldungen dazu entgegen.

Beschreibung

Ratten übertragen Infektionskrankheiten und werden deshalb als „Gesundheitsschädlinge“ im Sinne des Infektionsschutzrechts bekämpft.

Eigentümer*innen oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken und Arealen, auf denen Ratten auftreten, werden – unabhängig von der Herkunft der Tiere – angehalten, geeignete Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen bzw. durch Fachfirmen durchführen zu lassen.

Bei öffentlichen Grundstücken, die unter der Verwaltung der Landeshauptstadt München stehen, ergehen intern entsprechende Mitteilungen an die jeweiligen Fachabteilungen der Stadtverwaltung, diese beauftragen dann geeignete Fachfirmen.

Benötigte Unterlagen

Bei Meldungen werden die Daten der oder des Mitteilenden (Name, Rückrufnummer tagsüber) und möglichst genaue Angaben zu Ort und Zeit der Beobachtungen benötigt

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Erstbegehung des gemeldeten Bereichs erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche. Die Dauer einer Bekämpfungsaktion bis zu ihrem Abschluss ist von der Stärke des Befalls und vom Grad des Bekämpfungserfolges abhängig.

Gebührenrahmen

Kostenfrei; Kosten für Rattenbekämpfungsmaßnahmen auf Privatgrund müssen von den jeweiligen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten selbst getragen werden.

Rechtliche Grundlagen

§ 16 Infektionsschutzgesetz

Fragen & Antworten

Können auch verwahrloste oder vermüllte Grundstücke gemeldet werden?
Verwahrloste oder vermüllte Privatgrundstücke können per E-Mail an die Adresse abfallrecht.rku@muenchen.de gemeldet werden. Verunreinigungen und Abfälle auf städtischem Grund sollen über das Rein & Sauber Servicetelefon 089 - 233 96296 oder per E-Mail an info@muenchenreinundsauber.de gemeldet werden.

Kann der Befall durch andere Nager wie beispielsweise Mäuse gemeldet werden?
Nein, es werden ausschließlich Meldungen zum Rattenbefall entgegen genommen.


Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
Geschäftsbereich Recht und Kreisverwaltungsaufgaben
Abteilung Kreisverwaltungsaufgaben

Post

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Schwanthalerstraße 69
80336 München

Fax: +49 89 233-66953

Adresse

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80336 München

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