Dienstleistungsfinder
30 Ergebnisse für "Migration"
eID-Karte beantragen (EU/EWR)
Staatsangehörige aus einem EU-Staat (außer Deutschland) oder Norwegen, Island, Liechtenstein können eine eID-Karte beantragen.
Integrationsberatung (IBZ - Sprache und Beruf)
Das Integrationsberatungszentrum bietet geflüchteten und zugewanderten Menschen Beratung, Deutschkurse und Hilfe bei Berufseinstieg und Weiterbildung.
Widerruf Verlust oder Diebstahl der eID-Karte
Wenn Ihre verlorene oder gestohlene eID-Karte wieder auftaucht, informieren Sie bitte sofort Ihr Bürgerbüro.
Verlust oder Diebstahl der eID-Karte
Wenn Ihnen die eID-Karte verloren geht oder gestohlen wurde, gilt es einige Informationen zu beachten. Diese finden Sie hier.
Aufenthaltserlaubnis – Qualifizierte Geduldete
Sie kommen aus einem Drittstaat (nicht EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz) haben eine Duldung und möchten einer Ihrer beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung nachgehen? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Adressänderung im eAT nach einem Wohnungswechsel (Umzug / Zuzug)
Wenn Sie innerhalb des Stadtgebiets umziehen oder nach München zuziehen, sollten Sie die Adresse auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ändern.
Qualifizierungsberatung und Qualifizierungsbegleitung
Wenn Ihre ausländische Qualifikation teilweise anerkannt ist, begleiten wir Sie auf dem Weg zur vollen Anerkennung.
Mentoring-Partnerschaft
Sie haben einen Studienabschluss aus dem Ausland und wollen in Deutschland in Ihrem erlernten Beruf arbeiten? Die Mentoring-Partnerschaft unterstützt Sie dabei.
Beratung zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen
Wenn Sie eine ausländische Qualifikation besitzen, beraten wir Sie über die Möglichkeiten einer Anerkennung in Deutschland.
Schulberatung – Mehrsprachig
Sie kommen aus dem Ausland und haben Fragen zu Schule und Bildung? Dann beraten wir Sie gerne in verschiedenen Sprachen.
Beratung zur Einreise ausländischer Fachkräfte
Wenn Ihr Unternehmen ausländische Fachkräfte beschäftigen möchte, beraten wir Sie zu den Einreisemöglichkeiten sowie dem Anerkennungs- und Visumverfahren.
Touristinformationen
Wenn Sie zu Gast in München sind, beraten wir Sie mehrsprachig und individuell zu allen Fragen rund um Ihren Besuch in der Landeshauptstadt.
Staatsangehörigkeitsausweis beantragen
Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit verbindlich nachweisen. Für die Ausstellung benötigen Sie ein berechtigtes Interesse.
Integrationskurse
Zugewanderte, die wenig oder noch kein Deutsch sprechen, aber dauerhaft hier leben und einen gültigen Aufenthalt haben, können an Integrationskursen teilnehmen.
Aufenthaltserlaubnis – Studienvorbereitung
Wenn Sie sich mit einem Deutschintensivkurs, Studienkolleg oder Vorpraktikum (Propädeutikum) auf ein Studium in Deutschland vorbrereiten, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis – Studium
Sie kommen nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und möchten in München studieren? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Gesundheitsberatung für Flüchtlinge
In Unterkünften bieten wir Gesundheitsberatungen durch besonders geschultes Personal an. Unsere Mitarbeiter*innen kommen dazu in die Unterkünfte.
Asyl beantragen
Ausländer, die sich auf das Asylrecht berufen (Asylbewerber), müssen ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, das im Asylgesetz festgelegt ist. Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte haben allein politisch Verfolgte. Einen Asylantrag können nur Ausländer stellen, die sich in Deutschland aufhalten.
Kindernachzug beantragen
Deutsche oder Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis haben, können ihre ausländischen, minderjährigen und ledigen Kinder nachziehen lassen.
Einbürgerung beantragen
Wenn Sie seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Ehegatten und Kinder können mit eingebürgert werden.
Einreise und Aufenthalt – Ausgewählte Staaten
Regelungen für Staatsangehörige von Australien, Neuseeland, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, der Vereinigten Staaten von Amerika oder des Vereinigten Königreichs Großbritanien und Nordirland.
Aufenthaltsgestattung für das Asylverfahren
Personen, die erstmals einen Asylantrag stellen, erhalten eine Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens. Diese wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgestellt.
Aufenthaltserlaubnis – Deutsch-Intensivsprachkurs
Sie möchten einen Intensivsprachkurs Deutsch besuchen? Dann müssen Sie für diese Zeit eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Einreise und Aufenthalt – Schweizer Staatsangehörige
Für Schweizer gelten aufgrund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten besondere Regelungen.
Aufhebung des Sperrkontos
Wenn Sie Ihr Sperrkonto aufheben möchten, können Sie die Aufhebung hier beantragen.
Beratung von Pflegefachkräften aus dem Ausland
Sie sind im Ausland in der Pflege tätig oder haben gerade Ihre Pflegeausbildung im Ausland abgeschlossen? Wir unterstützen Sie bei der Anerkennung Ihres Berufsabschlusses durch eine pflegefachliche Beratung.
Rückkehrberatung für Migrantinnen und Migranten
Sie sind Migrant*in, EU-Bürger*in oder haben einen ungeklärten Aufenthaltsstatus? Sie möchten in ihre Heimat zurückkehren? Wir bieten Beratung und Unterstützung.
Ausländische Studierende – Wechsel der Fachrichtung oder Hochschule
Sie möchten Ihre Fachrichtung oder Hochschule wechseln? Dann benötigen Sie vorab die Genehmigung und einen neuen Aufenthaltstitel, der Ihnen den Wechsel gestattet.
Aufenthaltserlaubnis – Doktoranden
Sie kommen nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und möchten ein Promotionsstudium absolvieren? Dann brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.