Zuschuss zu den Elternbeiträgen für private Kitas
Wenn Sie die Kosten für eine Kindertageseinrichtung oder Mittagsbetreuung in freier Trägerschaft nicht zahlen können, können Sie einen Zuschuss beantragen.
Wenn ihr Kind eine Kindertageseinrichtung eines privaten oder freien Trägers besucht, können Sie bei Bedarf Zuschüsse zu den Elternbeiträgen erhalten. Den Antrag hierfür müssen Sie bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe in Ihrem zuständigen Sozialbürgerhaus stellen. Ob Sie die Voraussetzungen für eine Übernahme der Beiträge erfüllen, entscheidet das zuständige Sozialbürgerhaus.
Hilfen für Gehörlose im Sozialbürgerhaus Laim/Schwanthalerhöhe
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- Unterlagen zu Ihren aktuellen finanziellen Verhältnissen
- Nachweis zum Sorgerecht für das Kind, für das Sie den Zuschuss beantragen
- Beitragsübersicht Ihrer Kita: Ein entsprechendes Formblatt fordern Sie bei Ihrem zuständigen Sozialbürgerhaus an und lassen es vom Träger Ihrer Kindertageseinrichtung oder Mittagsbetreuung ausfüllen.
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Gebührenrahmen
Rechtliche Grundlagen
§ 90 SGB VIII Pauschalierte Kostenbeteiligung