Zulässige Miethöhe bei geförderten Wohnungen
Mieter*innen von geförderten Wohnungen (sogenannten Sozialwohnungen) erhalten Auskunft über die zulässige Miethöhe.
Auskünfte an Mieterinnen und Mieter von geförderten Wohnungen in München über die zulässige Miethöhe (Kostenmiete) bzw. Prüfung der Betriebskosten.
Benötigte Unterlagen
- Mieterhöhungserklärung
- Mietvertrag
- Betriebskostenabrechnung
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
mündliche Auskünfte sind kostenlos, bei schriftlichen Auskünften liegt die Gebühr zwischen 12,50 € und 17,50 €