Bayerisches Landeserziehungsgeld
Im Anschluss an das Elterngeld können Sie in Bayern für das erste Kind maximal sechs Monate, ab dem zweiten Kind maximal zwölf Monate Landeserziehungsgeld erhalten.
Im Anschluss an das Elterngeld wird in Bayern Landeserziehungsgeld für das erste Kind für maximal sechs Monate, ab dem zweiten Kind für maximal zwölf Monate gezahlt. Das Landeserziehungsgeld ist einkommensabhängig und an bestimmte Voraussetzungen gebunden. In Bayern beantragt man das Elterngeld beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
Rechtliche Grundlagen
Landeserziehungsgeldgesetz
Zentrum Bayern Familie und Soziales - Region Oberbayern
Telefon
Internet
Adresse
Bayerstraße 32
80335 München
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr