Verpflichtungserklärung für Studium und Sprachkurse
Sie möchten die Lebenshaltungskosten für eine Person zum Zweck eines Sprachkurses, der Studienvorbereitung, Studienbewerbung, des Studiums, der Promotion oder der Arbeitsplatzsuche (nach erfolgreichen deutschen Studienabschluss) übernehmen?
Sie verpflichten sich alle Kosten zu übernehmen, die während des Aufenthaltes dieser Person entstehen.
Mit Ihrer Unterschrift übernehmen Sie diese Verpflichtungen:
- Sie zahlen alle Kosten für den Lebensunterhalt.
- Sie zahlen beispielsweise öffentliche Mittel zurück, die eventuell beansprucht werden.
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- Gültiger Pass oder Personalausweis
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der vergangenen drei Monate (auch für Nebentätigkeiten)
- Rentnerinnen/ Rentner: aktuellen Rentenbescheid
- Selbstständige/ Freiberufliche: aktueller Steuerbescheid (möglichst nicht älter als zwei Jahre) und zusätzliche aktuelle Vermögens- beziehungsweise Einkommensnachweise, beispielsweise Bestätigung über Ihre Gewinn- und Verlustrechnung (über die vergangenen drei Monate). Wenn Sie keinen Steuerberater haben, müssen Sie selbst eine Übersicht über Ihren Reingewinn der vergangenen drei Monate erstellen. Diese muss von Ihnen unterschrieben sein.
- Weitere regelmäßige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: aktueller Steuerbescheid und aktuelle Kontoauszüge, die Miet- und Pachteinnahmen enthalten
- aus Kapitalerträgen: aktueller Steuerbescheid und aktueller Finanzstatus/ Depotauszüge
Hinweis:
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Gast aus dem Ausland:
- Familienname, Vorname(n)
- Geburtsdatum, Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Wohnadresse im Heimatland
- Nummer des Reisepasses (oder Kopie des Reisepasses)
- Tag der voraussichtlichen Einreise/ Beginn der Verpflichtung
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
29 Euro
Wenn Sie alle Voraussetzungen für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung haben, können Sie diese sofort mitnehmen.
Rechtliche Grundlagen
§ 66 Abs. 1, 2 AufenthG
§ 67 AufenthG
§ 68 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz
Fragen & Antworten
Als Gastgeberin oder Gastgeber müssen Sie in Deutschland leben. Haben Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, dann muss diese länger gültig sein als als die Dauer der Verpflichtung. Darüber hinaus können auch juristische Personen mit Sitz in Deutschland eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Sie müssen die Verpflichtungserklärung (im Original) an Ihren Gast senden. Dieser muss das Original dann bei der deutschen Botschaft oder beim Konsulat in seinem Heimatland für das Visum vorlegen. Zudem braucht er eine Reisekrankenversicherung für Deutschland. Den Versicherungsschein muss er im Original vorlegen. Eine Reisekrankenversicherung kann im Ausland oder von Ihnen in Deutschland abgeschlossen werden.
Die Verpflichtungserklärung muss für den Zeitraum des Aufenthaltszwecks abgegeben werden. Sie kann für den Sprachkurs, die Studienvorbereitung, die Studienbewerbung, das Studium, die Promotion und die anschließende Arbeitsplatzsuche abgegeben werden.
Der Widerruf einer Verpflichtungserklärung ist nur möglich, wenn Sie jemand anderen finden, der Ihre Verpflichtung übernimmt, oder Ihr Gast nachweist, dass sein Lebensunterhalt auf andere Weise gesichert ist. Der Widerruf muss der Ausländerbehörde schriftlich mitgeteilt werden. Solange Ihr Gast keine neue ausreichende Finanzierung vorlegen kann, sind Sie weiterhin verpflichtet, für die entstehenden Kosten aufzukommen.