Jahresvignetten für Gewerbetreibende für das Befahren des Friedhofs
Betriebe erhalten im Rahmen ihrer gewerblichen Arbeiten auf den Friedhöfen auf Antrag eine KFZ-Vignette. Die Vignette berechtigt sie, das Friedhofsgelände mit einem Kraftfahrzeug bis zu 7,5 t Gesamtgewicht zu befahren.
Betriebe erhalten im Rahmen ihrer gewerblichen Arbeiten auf den Friedhöfen (Steinmetz*innen, Bildhauer*innen, Restaurator*innen, Friedhofsgärtnereien, Florist*innen usw.) auf Antrag eine KFZ-Vignette. Die Vignette berechtigt sie, das Friedhofsgelände mit einem Kraftfahrzeug bis zu 7,5 t Gesamtgewicht zu befahren.
Die Vignette wird für jedes Fahrzeug und jährlich ausgestellt.
Für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht > 7,5 t wird die Einfahrt nur in begründeten Ausnahmefällen und tageweise genehmigt. Die Einfahrt muss gesondert beantragt werden.
Benötigte Unterlagen
Formloser Antrag mit Anzahl der benötigten Vignetten und den Angaben über die Kennzeichen der betreffenden Kfz und deren Gesamtgewicht
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
Jährlich und je Fahrzeug 84,00 Euro
Gesundheitsreferat
Städtische Friedhöfe München
Technik 1
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
Städtische Friedhöfe München
Technik 1
Damenstiftstraße 8
80331 München
Adresse
Damenstiftstraße 8
80331 München
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag 8.00 – 15.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Barrierefreiheit & Anfahrt
Ein behindertengerechter Zugang befindet sich im Innenhof.