Privatpersonen, Schulen, Kindergärten, Vereine, gemeinnützige Institutionen und Firmen können beim Referat für Bildung und Sport Spielgeräte und Spielzeug ausleihen.
Wer öffentlich eine Tombola veranstalten will, benötigt dafür eine Genehmigung. Bei einer Tombola werden Gewinnchancen auf Preise gegen Entgelt (Los) verkauft.