Beantragung des Sorgerechts

Verweigert bei unverheirateten Eltern ein Elternteil die Abgabe einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung, kann den Eltern die Sorge gemeinsam übertragen werden.

Beschreibung

Verweigert bei unverheirateten Eltern ein Elternteil die Abgabe einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung (= Sorgeerklärung), kann das Familiengericht auf Antrag des anderen Elternteils den Eltern die Sorge für ihr Kind gemeinsam übertragen, wenn dies dem Kindeswohl entspricht (= Sorgerechtsbeschluss).

Amtsgericht München (Präsidialabteilung Familiengericht u.a.)

Post

Fax: 089 5597-3574

Adresse

Pacellistraße 5
80333 München

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