Wasserrechtliche Erlaubnis - Regenwasserversickerung in Wasserschutzgebieten
Für die flächige Regenwasserversickerung in den Untergrund in einem Wasserschutzgebiet ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Sickerschächte und Sickerbrunnen sind nicht erlaubt.
Das Regenwasser von unbeschichteten Dachflächen aus Kupfer, Zink oder Blei darf nicht versickert werden.
Benötigte Unterlagen
Alle Unterlagen werden in 3-facher Ausfertigung benötigt
- Antrag formlos
- Erläuterung des Vorhabens mit Regenwasserberechnung (Starkregenfall) vergleiche Arbeitsblatt DWA-A 138 und Merkblatt DWA-M153
- Entwässerungseingabeplan (M = 1:100) mit Schnitt- und Grundrissplänen
- Lageplan M = 1:1.000
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Je nach Komplexität 4 Wochen bis zu 3 Monate
Aufgrund der Coronakrise kann die Bearbeitung derzeit länger als gewöhnlich dauern und die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt sein.
Gebührenrahmen
200 bis 1.000 Euro, abhängig vom Aufwand der Bearbeitung.
Rechtliche Grundlagen
Wasserhaushaltsgesetz
Bayerisches Wassergesetz
Wasserschutzgebietsverordnungen
Referat für Klima- und Umweltschutz
SG Wasserrecht
Telefon
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
SG Wasserrecht
Bayerstraße 28a
80335 München
Adresse
Bayerstraße 28a
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Barrierefreiheit & Anfahrt
Alle Bürgerbüros im 4. Stock (Raum 4068 und 4071) sind barrierefrei zugänglich.