Wasserrechtliche Erlaubnis – Erdwärmesonde/ Erdwärmekollektor
Für den Bau einer Erdwärmeanlage (Sonde, Kollektor, Körbe oder ähnliches) mit Grundwasserberührung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Vorab ist eine Bohranzeige zu stellen, anhand der entschieden wird, inwieweit eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig ist beziehungsweise ob das Vorhaben erlaubnisfähig ist.
Es ist immer eine baubegleitende Bauabnahme erforderlich!
In Wasserschutzgebieten sind Erdwärmesonden nicht zulässig!
Tertiäre Grundwasserschichten dürfen nicht berührt werden!
Benötigte Unterlagen
Bei Vorhaben bis einschließlich 50 kW Leistung, der Nutzung von oberflächennahem Grundwasser und außerhalb von Wasserschutzgebieten und im Altlastenkataster eingetragener Flächen:
- formloses Antragsschreiben
- Gutachten eines Privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft mit Tätigkeitsgebiet Erdwärmesonden bzw. "thermische Nutzung – geschlossene Systeme" (in 3-facher Ausfertigung in Papier sowie zusätzlich digital).
Bei allen anderen Vorhaben:
Alle Unterlagen werden in in 3-facher Ausfertigung in Papier sowie zusätzlich digital benötigt.
Angaben anhand des Formblattes sowie
- Antragsformular
- Erläuterung des Vorhabens:
- Art der Erdwärmenutzung (Sonde/Kollektor)
- Zweck des Vorhabens (Betriebsweise/Wärmeträgermedium)
- Bauzeichnung und Anzahl der Sonden, Flächenbedarf der Kollektoren
- Material und Größe der Sonden/Kollektoren
- verwendetes Arbeits-/Kältemittel mit Nachweis der Unbedenklichkeit der Soleflüssigkeit (maximal WGK 1), Sicherheitseinrichtungen, Leitungsführung
- Auswirkung des Vorhabens
Vorgesehene Abdichtung beziehungsweise Verlegung (bei Verpressen von Sonden mit Fertigmischungen: Unbedenklichkeitserklärung des Herstellers) - Übersichtslageplan (M= 1:25.000) mit Markierung des Standorts
- Lageplan (Detaillageplan M= 1:5.000 oder M = 1:1.000) mit Eintragung der Bohrpunkte bzw. Schleifen
- Schichtenverzeichnis und Ausbauplan
- Schichtenverzeichnis nach DIN 4022
- zeichnerische Darstellung der Bohrprofile nach DIN 4023
- maßstabgerechte Ausbaupläne der Bohrungen
- Hydrogeologische Angaben (Grundwasserverhältnisse)
- den höchsten Grundwasserstand in m ü. NN
- den mittleren Grundwasserstand in m ü. NN
- Lage des Grundwasserstauers
- Weitere Angaben
Bescheinigung nach DVGW 120 beziehungsweise "Gütesiegel für Erdwärmesonden“
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
bis 3 Monate; bei komplexen Fällen auch länger
Aufgrund der Coronakrise kann die Bearbeitung derzeit länger als gewöhnlich dauern und die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt sein.
Rechtliche Grundlagen
§§ 8 - 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Art. 15 beziehungsweise Art. 70 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Referat für Klima- und Umweltschutz
SG Wasserrecht
Telefon
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
SG Wasserrecht
Bayerstraße 28a
80335 München
Adresse
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Barrierefreiheit & Anfahrt
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