Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauen in Überschwemmungsgebieten
Für das Errichten oder Erweitern von baulichen Anlagen in einem ermittelten und kartierten Überschwemmungsgebiet ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Benötigte Unterlagen
Alle Unterlagen werden mindestens in vierfacher Ausfertigung benötigt
- Antrag formlos
- Erläuterungsbericht mit Angaben zum geplanten Vorhaben und detailliertem Konzept zum zeitgleichen Ausgleich des Retentionsraums (=Rückhalteraum)
- Freiflächengestaltungsplan mit Einzeichnung der Hochwasserschutzmaßnahmen/Retentionsraumausgleich
- Übersichtslageplan
Gegebenenfalls sind weitere Unterlagen je nach Einzelfall nach WPBV (Verordnung über Pläne und Beilagen im wasserrechtlichen Verfahren) erforderlich.
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
4 Wochen bis zu 3 Monate (je nach Komplexität des Falls)
Aufgrund der Coronakrise kann die Bearbeitung derzeit länger als gewöhnlich dauern und die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt sein.
Gebührenrahmen
Bis 0,6 % der Bausumme, abhängig vom Aufwand der Bearbeitung
Rechtliche Grundlagen
§§ 76 - 78 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Art. 46, 47 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Überschwemmungsgebietsverordnungen
Referat für Klima- und Umweltschutz
SG Wasserrecht
Telefon
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
SG Wasserrecht
Bayerstraße 28a
80335 München
Adresse
Bayerstraße 28a
80335 München
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag
9:30 - 15:00
Freitag
9:30 - 13:00
sowie nach telefonischer Vereinbarung