Anzeige für einen Gartenbrunnen
Wenn Sie einen Brunnen errichten wollen um mit dem Grundwasser ihren privaten Garten zu gießen, müssen Sie dies mindestens einen Monat vor Ausführung anzeigen.
Werden die Arbeiten nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige mit vollständigen Unterlagen untersagt, darf mit dem Vorhaben entsprechend der eingereichten Planung begonnen werden.
Die Nutzung des Grundwassers über den erstellten Gartenbrunnen ist erlaubnisfrei.
Benötigte Unterlagen
Alle Unterlagen werden in 2-facher Ausfertigung benötigt.
- Ausgefülltes Anzeigeformular
- Lageplan mit Eintragung des Brunnenstandortes
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Maximal vier Wochen
Aufgrund der Coronakrise kann die Bearbeitung derzeit länger als gewöhnlich dauern und die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt sein.
Rechtliche Grundlagen
§ 49 Wasserhaushaltgesetz (WHG)
Art. 30 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Referat für Klima- und Umweltschutz
SG Wasserrecht
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Landeshauptstadt München
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Bayerstraße 28a
80335 München
Adresse
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