Bohrungen und Arbeiten im Grundwasser
Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass man auf Grundwasser treffen könnte (zum Beispiel Grundwassermessstellen, Erkundungsbohrungen, Baugrundsondierungen), sind mindestens einen Monat vor dem geplantem Arbeitsbeginn zu melden.
Bohrarbeiten mit dem Ziel der Errichtung einer Erdwärmesonde oder Bohrungen von Brunnen zur Gartenbewässerung oder zur thermischen Nutzung des Grundwassers mittels einer Wärmepumpe oder Kühlanlage sind mit gesonderten Anzeigeformularen anzuzeigen.
Wird unbeabsichtigt Grundwasser erschlossen, ist dies dem Referat für Klima- und Umweltschutz, Sachgebiet Wasserrecht unverzüglich anzuzeigen.
Werden die Arbeiten nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige mit vollständigen Unterlagen untersagt, darf mit dem Vorhaben entsprechend der eingereichten Planung begonnen werden.
Benötigte Unterlagen
Alle Unterlagen werden in zweifacher Ausfertigung benötigt.
- Ausgefülltes Anzeigeformular
- Übersichtslageplan M 1:25.000 mit Markierung des Vorhabensstandortes
- Detaillageplan M 1:5.000 oder M 1:1.000 mit Eintragung des Vorhabens
- Erwartetes Schichtenprofil des Untergrunds (bei Grundwassermessstellen mit schematischem Ausbauplan)
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Maximal vier Wochen
Aufgrund der Coronakrise kann die Bearbeitung derzeit länger als gewöhnlich dauern und die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt sein.
Rechtliche Grundlagen
§ 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Art. 30 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Referat für Klima- und Umweltschutz
SG Wasserrecht
Telefon
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
SG Wasserrecht
Bayerstraße 28a
80335 München
Adresse
Bayerstraße 28a
80335 München