Artenschutz – Geschützte Tiere halten oder verkaufen
Wer geschützte Tiere halten oder verkaufen möchte, braucht eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde.
Durch den Menschen sind heute viele wildlebende Pflanzen und Tiere in ihrem Bestand gefährdet - vor allem durch Handelsinteressen, Lebensraumzerstörung, Tourismus und durch menschlichen Zugriff. Der Artenschutz wirkt diesen Gefährdungen durch eine Anzahl von Regelungen und Sanktionen auf nationaler und internationaler Ebene entgegen.
Benötigte Unterlagen
- Formular „EG-Bescheinigung“,
- Aufnahme- und Auslieferungsbuch,
- Meldeformular,
- Herkunftsnachweis,
- artenschutzrechtliche Buchführung
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
Kostengesetz (Gebühr nach Warenwerttabelle)
Rechtliche Grundlagen
Bundesnaturschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung, Bayerisches Naturschutzgesetz, EG-Verordnungen, EG-Richtlinien
Referat für Klima- und Umweltschutz
SG Untere Naturschutzbehörde
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