Schulärztliche Sprechstunde

Die Schulärztliche Sprechstunde der Landeshauptstadt München bietet Schüler*innen und ihren Eltern schulärztliche Beratungen und Untersuchungen an.

Beschreibung

Angebot

Schulgesundheitliche Beratung, Untersuchung und (amtsärztliche) Begutachtung, zum Beispiel bei:

  • angeordneter schulärztlicher Attestpflicht
  • Schulversäumnissen
  • krankheitsbedingten Prüfungsversäumnissen
  • eingeschränkter Sportfähigkeit
  • chronischer Erkrankung und körperlicher Beeinträchtigung (Nachteilsausgleich)
  • Beratungswunsch der*des Schüler*in oder der Eltern

Ersttermin

  • ärztliches Vorgespräch, Untersuchung und Beratung
  • bei Bedarf: Vermittlung individueller Hilfs- und Behandlungsmaßnahmen
  • bei Bedarf: Rücksprachen und Zusammenarbeit mit behandelnden Ärzt*innen
  • bei Bedarf: kinder- und jugendpsychiatrische Mitbeurteilung
  • schulärztliches Attest zur Vorlage in der Schule

Akutsprechstunde

Ihr Kind ist oder Sie sind jetzt krank und die Schule verlangt ein schulärztliches Attest für die Fehlzeit oder versäumte Prüfung? Dann ist eine Vorstellung in der Akutsprechstunde notwendig.

Zum vereinbarten Termin erwartet Sie (und Ihr Kind) ein

  • ärztliches Vorgespräch, Untersuchung, Beratung
  • schulärztliches Attest zur Vorlage in der Schule

Die Vorstellung in der schulärztlichen Akutsprechstunde ersetzt nicht die Behandlung bei der*beim Haus- oder Fachärzt*in! Eine telefonische Terminvereinbarung ist am ersten Erkrankungstag oder am Prüfungstag erforderlich.

Hinweise für Schulen

Bei individuellem oder generellem Beratungsbedarf nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Wir vermitteln bei Bedarf ein Telefonat mit einer*einem Schulärztin*Schularzt. Bitte beachten Sie auch die Broschüre „Schulversäumnisse“ unter "Formulare und Links".

Alle Gesprächsinhalte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und sind vertraulich. Wir beraten unabhängig und kostenlos. Minderjährige Schüler*innen müssen von einem sorgeberechtigten Elternteil begleitet werden.


Voraussetzungen

Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist in jedem Fall notwendig.

Der/ Die Schüler*in muss eine Schule im Stadtgebiet München besuchen.

Benötigte Unterlagen

Ersttermin

  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis)
  • ausgefülltes Informationsblatt (siehe Formulare und Links)
  • Unterlagen und Befunde der behandelnden Ärzt*innen, Krankenhausberichte etc.
  • ggf. Nachweis über die Dauer der ärztlichen Krankschreibung

Akutsprechstunde

  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis)
  • Aktuelles haus-oder fachärztliches Attest mit Diagnose und Dauer der Krankschreibung

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Die Beratung und Untersuchung sind kostenlos.

Rechtliche Grundlagen

Artikel 11, 12 und 15 GDG, SchulgespflV, BayEUG, Schulordnungen

Fragen & Antworten

Bei gehäuften Fehlzeiten in der Schule oder Hinweisen auf eine mögliche Erkrankung kann die Schule eine schulärztliche Attestpflicht oder Untersuchung anordnen. Eine Vorstellung im Gesundheitsreferat ist dann notwendig.

Bitte nehmen Sie telefonisch mit uns Kontakt auf (siehe Kontakt). Wir beraten Sie und prüfen, ob ein ausführlicher Ersttermin erforderlich ist.

Bitte vereinbaren Sie am ersten Krankheitstag einen Termin in der Akutsprechstunde und bringen Sie die notwendigen Unterlagen mit. Ein schulärztliches Attest kann nicht rückwirkend ausgestellt werden!

Bitte nehmen Sie telefonisch mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie und prüfen, ob ein ausführlicher Ersttermin erforderlich ist.

Bitte vereinbaren Sie am ersten Krankheitstag einen Termin in der Akutsprechstunde und bringen Sie die notwendigen Unterlagen mit. Ein schulärztliches Attest kann nicht rückwirkend ausgestellt werden!

Bitte nehmen Sie telefonisch mit uns Kontakt auf (siehe Kontakt). Wir beraten Sie und prüfen, ob ein ausführlicher Ersttermin erforderlich ist.

Bitte nehmen Sie telefonisch mit uns Kontakt auf (siehe Kontakt). Wir beraten Sie und prüfen, ob ein ausführlicher Ersttermin erforderlich ist.

Ja. Unsere Leistung ist kostenlos.

Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
SG Schulgesundheit

Die Schulärztliche Sprechstunde der Landeshauptstadt München bietet Schüler*innen und ihren Eltern schulärztliche Beratungen und Untersuchungen an.

Post

Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
SG Schulgesundheit

Bayerstraße 28a
80335 München

Fax: +49 89 233-47931

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Montag bis Freitag

8 bis 12 Uhr
13 bis 15 Uhr

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung!

Barrierefreiheit

  • Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze


Der Zugang ist barrierefrei

Ähnliche Leistungen

Leistungen aus dem Bildungspaket

Menschen unter 25 Jahren, die bestimmte Sozialleistungen erhalten, können auch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.

BildungsLokale – Bildungsberatung in den Stadtteilen

Kostenlose Bildungsberatung und -angebote für alle Bürger*innen, Bildungsakteure und Einrichtungen im Stadtteil.

Verstöße gegen die Schulpflicht

Wer gegen die Schulpflicht verstößt, muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen.

Sonderzahlung für Schüler*innen

Schüler*innen, die erstmalig in München in die Schule kommen oder an eine weiterführende Schule wechseln können eine Sonderzahlung erhalten.