Erhaltungssatzungen – Abwendung des Vorkaufsrechts
Wenn Sie ein Grundstück in einem Erhaltungssatzungsgebiet erwerben wollen, können Sie mit einer Abwendungserklärung einen Kauf durch die Stadt verhindern.
Voraussetzungen
- Mietwohnungen nicht in Wohneigentum umzuwandeln,
- frei werdende Wohnungen nur mit förderberechtigten Mietparteien zu belegen,
- förderberechtigte Mietparteien nicht wegen Eigenbedarfs zu kündigen,
- Grenzen bezüglich der Miethöhe bei förderberechtigten Mieter*innen einzuhalten und
- sogenannte „Luxussanierungen“ zu unterlassen.
Benötigte Unterlagen
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Die Landeshauptstadt München entscheidet innerhalb von drei Monaten, ob sie von Ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch macht.
Rechtliche Grundlagen
- Erhaltungssatzungen nach Paragraph 172 Baugesetzbuch (BauGB)
- Stadtratdbeschluss zur Neufassung der Abwendungserklärung
- Stadtratsbeschluss zur Ausweitung der Abwendungserklärung
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Vorkaufsrecht in Erhaltungssatzungsgebieten, Abwendungserklärungen
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