Anmeldung – Orientierungsstufe (Ori)

Die Städtische Schulartunabhängige Orientierungsstufe (Ori) ist eine Schule besonderer Art, die Ihr Kind auf den Übertritt in die 7. Klasse vorbereitet.

Die Städtische Schulartunabhängige Orientierungsstufe (Ori) ist eine Schule besonderer Art, die Ihr Kind auf den Übertritt in die 7. Klasse vorbereitet. Ihr Kind kann an der Ori nur die 5. und 6. Klasse besuchen. Es wird auf den Übertritt in die 7. Klasse einer weiterführenden Schule vorbereitet. Welche weiterführende Schule besucht werden kann, entscheidet sich am Ende der 6. Klasse.

Der Einschreibetermin in die 5. Klasse der Städtischen Schulartunabhängigen Orientierungsstufe ist per Einwurf der erforderlichen Unterlagen in den Briefkasten Quiddestraße 4 vom

3. Mai bis 4. Mai 2023

möglich. Nähere Informationen bietet die Homepage der Schule und die Broschüre zur Einschreibung.

Voraussetzungen


  • Ihr Kind hat die 4. Klasse einer Grundschule erfolgreich besucht.

Die Plätze an der Städtischen Schulartunabhängigen Orientierungsstufe werden wie folgt vergeben:

Gruppe A: 60 Plätze (20 %) für Schülerinnen und Schüler mit Notendurchschnitt 1,00 bis 2,33

Gruppe B: 90 Plätze (30 %) für Schülerinnen und Schüler mit Notendurchschnitt 2,66

Gruppe C: 90 Plätze (30 %) für Schülerinnen und Schüler mit Notendurchschnitt 3,00 und 3,33

Gruppe D: 60 Plätze (20 %) für Schülerinnen und Schüler mit Notendurchschnitt ab 3,66

Wenn mehr Kinder angemeldet werden, als es Plätze gibt, entscheidet ein Losverfahren. Wenn Ihr Kind keinen Platz bekommt, können Sie es an einem Gymnasium oder einer Realschule einschreiben. Bitte beachten Sie dazu die Voraussetzungen zur Anmeldung am Gymnasium oder der Realschule. Andernfalls wird Ihr Kind automatisch durch die Grundschule in der Mittelschule angemeldet, die Ihrem Wohnort zugeordnet ist (Schulsprengel).

Benötigte Unterlagen

Am Tag der Anmeldung (Einschreibung) müssen Erziehungsberechtigte oder eine bevollmächtigte Vertretung folgende Unterlagen im Original vorlegen: 

  • Geburtsurkunde im Original
  • Übertrittszeugnis der Grundschule im Original
  • gegebenenfalls Sorgerechtsbeschluss
  • Nachweis des Masernimpfschutzes beziehungsweise ein Immunitätsnachweis (gemäß Masernschutzgesetz)


Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

kostenlos

Landeshauptstadt München

Referat für Bildung und Sport
Realschulen und Schulen besonderer Art

Post

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Fax: +49 89 233-83831

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