Die Beschwerdestelle berät pflegebedürftige alte Menschen, ihre Angehörigen, rechtlichen Betreuer*innen, Bekannten, Nachbar*innen und auch Pflegekräfte zu Anliegen der Altenpflege.
Wenn Sie einer Person die Regelung Ihrer rechtlichen Angelegenheiten übertragen wollen, brauchen Sie eine Vorsorgevollmacht, die wir auf Wunsch beglaubigen.
Wenn Sie festlegen wollen, wer bei Bedarf die rechtliche Betreuung für Sie übernehmen soll, benötigen Sie eine Betreuungsverfügung, die wir auf Wunsch beglaubigen.
Wenn Sie Fragen rund um die Themen rechtliche Betreuung und Vorsorge haben, beraten Sie die Münchner Betreuungsvereine wohnortnah, kostenlos und vertraulich.
Einen Zuschuss zu Essen auf Rädern oder den Sozialen Mittagstisch kann beantragen, wer seinen Einkauf oder die Zubereitung einer warmen Mahlzeit nicht tätigen kann.
Wenn Sie über 60 Jahre alt sind und Hilfe benötigen, berät und unterstützt Sie die Bezirkssozialarbeit dabei in Ihrem gewohnten Umfeld weiter zu leben.
Wenn Sie an einer chronischen Erkrankung leiden und Ergotherapie benötigen, Ihnen der Gang in eine Praxis aber zu schwer fällt, können Sie einen Hausbesuch vereinbaren.
Kann eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, können Sie eine Betreuung anregen.