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Streetwork für Jugendliche und junge Erwachsene

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Jugendschutzrelevante Anregungen und Beschwerden

Wenn Sie ein jugendschutzrechtliches Anliegen oder eine Beschwerde haben, können Sie sich an die Fachstelle Jugendschutz wenden.

Gefährdung von Kindern und Jugendlichen melden

Wenn Sie eine Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen melden wollen, wenden Sie sich an das Sozialbürgerhaus, außerhalb der Öffnungszeiten an die Polizei.

Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

Ist das Kindeswohl akut bedroht und die Notlage nicht anders abzuwenden, wird eine Inobhutnahme vorgenommen.

Jugendgerichtshilfe

Jugendgerichtshilfe berät, begleitet und betreut delinquente Jugendliche ab 14 Jahren und Heranwachsende im Jugendgerichtsverfahren.