Altenheime, Pflegeheime, Kurzzeit- und Tagespflege sind Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen, die zu Hause nicht mehr versorgt werden können.
Wenn aus gesundheitlichen Gründen ein Umzug in eine Anlage des betreuten Seniorenwohnens notwendig wird, hilft Ihnen das Amt für Soziale Sicherung weiter.
Wenn Sie einer Person die Regelung Ihrer rechtlichen Angelegenheiten übertragen wollen, brauchen Sie eine Vorsorgevollmacht, die wir auf Wunsch beglaubigen.
Die Beschwerdestelle berät pflegebedürftige alte Menschen, ihre Angehörigen, rechtlichen Betreuer*innen, Bekannten, Nachbar*innen und auch Pflegekräfte zu Anliegen der Altenpflege.