Parkausweis für Anwohner*innen – Umschreibung
Wer bereits eine Anwohnerparklizenz besitzt und das/ ein Fahrzeug wechselt, kann eine Umschreibung des Kennzeichens für die Restlaufzeit beantragen.
Beschreibung
Kennzeichenwechsel
Wenn Sie bereits eine Anwohnerparklizenz besitzen, sich aber das/ ein Fahrzeug bzw. Kennzeichen geändert hat, können Sie die Umschreibung für die Restlaufzeit der Lizenz beantragen.
Die Online-Beantragung ist der schnellste und unkomplizierteste Weg, einen Parkausweis zu erhalten. Wenn Sie dennoch bei uns persönlich vorsprechen möchten, benötigen Sie einen Termin. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen auch bei einer persönlichen Vorsprache den Parkausweis nicht mitgeben können.
Voraussetzungen
- Sie besitzen bereits einen aktuell gültige Parkausweis und sind noch im Lizenzgebiet gemeldet.
- Das gewünschte Fahrzeug ist auf Sie zugelassen ist oder wird nachweislich dauerhaft von Ihnen genutzt.
- Anhänger und Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart vorrangig zur gewerblichen Nutzung vorgesehen sind, können nicht in den Bewohnerparkausweis eingetragen werden.
- Ausländische Kennzeichen werden in der Regel nicht in den Bewohnerparkausweis eingetragen. Wird das Fahrzeug hauptsächlich in Deutschland genutzt, muss es in der Regel in Deutschland zugelassen sein.
Benötigte Unterlagen
Für den Online-Antrag müssen Sie folgende Unterlagen hochladen.
- Nachweis, dass der aktuelle Parkausweis unbrauchbar gemacht wurde (Bild des komplett durchgerissenen Ausweises).
- Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Wenn das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen ist: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen.
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrs-Ordnung (§45 Absatz 1b Nummer 2a)
Fragen & Antworten
Wenn Sie in ein anderes Parklizenzgebiet umziehen, verfällt Ihr bisheriger Parkausweis leider ersatzlos. Sie müssen für das neue Lizenzgebiet einen neuen Parkausweis beantragen.Das hängt davon ab, wie lange der alte Parkausweis noch gültig ist. Bei 4 Monaten oder weniger Restlaufzeit, ist es günstiger, wenn Sie den Parkausweis wieder für 12 Monate neu ausstellen lassen.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.
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