Internationale Schulpartnerschaften
Internationale Schulpartnerschaften können von der Landeshauptstadt München gefördert werden. Dafür erhält die Schule einen freiwilligen finanziellen Zuschuss.
Mit einer internationalen Schulpartnerschaft können Sie die internationale Zusammenarbeit und Kommunikation stärken. Im Rahmen der internationalen Schulpartnerschaft besuchen die Schüler*innen die Partnerschule im Ausland und empfangen die Austauschschüler*innen in München. Während des Projekts entwickeln Sie mit Ihren Kolleg*innen und den Schüler*innen beider Schulen ein gemeinsames Produkt. Genaueres finden Sie in den FAQs.
Voraussetzungen
- Ihr Schulstandort hat eine Postleitzahl von 80331 bis 81929.
- Sie haben eine Partnerschule im Ausland.
- Ihre Schulleitung hat die Schulpartnerschaft genehmigt.
- An der Schulpartnerschaft müssen mindestens 10 Schüler*innen aus Ihrer Schule teilnehmen.
- Ihre Schule erarbeitet zusammen mit der Partnerschule ein Produkt im Rahmen eines gemeinsamen Projektes.
- Mindestens zwei Lehrkräfte Ihrer Schule begleiten die Partnerschaft.
Benötigte Unterlagen
- Bitte füllen Sie das Antragsformular online als begleitende Lehrkraft aus.
- Nach Erhalt des Bewilligungsbescheids füllen Sie den Auszahlungsantrag aus und fügen die Teilnehmer*innenliste bei.
- Um Ihre Schulpartnerschaft abzuschließen, senden Sie den Verwendungsnachweis mit den entsprechenden Belegen an den Fachbereich der Internationalen Bildungskooperationen.
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Gebührenrahmen
Fragen & Antworten
Wie finde ich eine Partnerschule?Viele Schulpartnerschaften entstehen über persönliche Kontakte oder mithilfe offizieller Institutionen, die Sie unter Formulare & Links finden. Auch die Teilnahme an EU-Bildungsprogrammen kann zu einer „klassischen“ Schulpartnerschaft führen. Unsere Dienststelle unterstützt Sie ebenfalls bei Anfragen und Vermittlungsgesuchen.
Was ist ein Produkt?
Das Produkt soll ein sichtbares, nachhaltiges Ergebnis des Projektes sein. Folgende Produkte aus vergangenen Projekten können als Inspiration dienen: Video, Tagbücher, Kunstwerke, Konzerte, Theaterstücke etc. Jedoch sind dem Produkt keine Grenzen gesetzt.
Können die Reisekosten der Lehrkräfte auch vergütet werden?
Die Reisekosten können für städtische Lehrkräfte vergütet werden. Dafür muss die Auslandsreise vor Reiseantritt durch die Schulleitung oder die vorgesetzte Dienstkraft schriftlich genehmigt werden. Der Antrag auf Reisekostenerstattung ist innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Reise bei der Dienststelle einzureichen.
Referat für Bildung und Sport
Pädagogisches Institut
Internationale Bildungskooperationen
Ansprechpartner
Frau Reinbold
Telefon
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Pädagogisches Institut
Internationale Bildungskooperationen
Ledererstraße 19
80331 München
Fax: 089 233-32130
Adresse
Herrnstraße 19
80539 München
Öffnungszeiten
Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr