Niederlassungserlaubnis für ehemalige Deutsche

Ehemalige Deutsche können unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

Beschreibung

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, mit dem Sie ohne zeitliche oder örtli-che Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten können.

Ehemalige Deutsche haben einen Anspruch auf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, wenn sie beim Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit fünf Jahren als Deutsche ihren gewöhnlichen Auf-enthalt in Deutschland hatten und der Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis vom Verlust gestellt wird. 


Für die Antragstellung und die Terminvereinbarung nutzen Sie unseren Online-Antrag oder senden Sie uns Ihre Unterlagen per Post zu. Nachdem wir alles geprüft haben, bekommen Sie einen Termin bei uns.

Voraussetzungen

  • Sie sind in München gemeldet.
  • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass.
  • Sie haben Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren (zum Beispiel aufgrund des Erwerbs einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag oder durch Verzicht).
  • Bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit hatten Sie seit fünf Jahren Ihren gewöhnlichen Aufenthalt als Deutsche*r im Bundesgebiet.
  • Ein Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis wurde innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis über den Verlust gestellt.
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
  • Sie verfügen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz.
  • Sie haben keine Vorstrafen.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Gültiger und anerkannter Pass
  • Aktuelles biometrisches Passfoto (Fotoautomaten finden Sie in der Ausländerbehörde)
  • Nachweis über den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit (zum Beispiel: Verzichtsurkunde, Entlassungsurkunde oder Feststellungsbescheid der Staatsangehörigkeitsbehörde)
  • Nachweis über den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit (Auszug aus dem Personenstandsregister oder Bescheinigung des Generalkonsulats oder der Botschaft
  • Nachweis über den fünfjährigen gewöhnlichen Aufenthalt als Deutsche*r im Bundesgebiet- Hierfür können Sie auch beim Bürgerbüro eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen
  • Nachweise über Leistungen wie Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Betreuungsgeld, Erziehungsgeld, nach dem Unterhaltsvorschussgesetz können ebenfalls beigefügt werden.
  • Nachweis über die monatlichen Kosten für Wohnraum. Erklärung über die häusliche Gemeinschaft. Bei Mietwohnungen: Mietvertrag und Kontoauszüge über die Miethöhe oder Wohnraumbescheinigung. Bei Eigentumswohnungen: Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und ein Nachweis über die Ratenzahlungen bei Krediten und über das monatliche Wohngeld/ Hausgeld.

Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt

Bei Arbeitnehmer*innen:

  • Gehaltsabrechnungen (Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate)
  • Bestätigung über das Arbeitsverhältnis
  • Erklärung zum Lebensunterhalt

Bei Selbständigen/ Freiberuflichen

  • Gewinnnachweis nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung der Steuerberatung, aktuelle betriebswirtschaftliche Abrechnung)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)
  • Bescheinigung vom Finanzamt (Auskunft in Steuersachen)
  • Erklärung zum Lebensunterhalt

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

20 Wochen

Gebührenrahmen

  • Niederlassungserlaubnis: 113 Euro
  • Minderjährige: 56,50 Euro
  • Assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige: 37 Euro (ab 24 Jahre) oder 22,80 Euro (bis 24 Jahre)

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

§ 38 Absatz 1 AufenthG

§ 5 AufenthG

Fragen & Antworten

Wenn Sie sich vor dem Verlust Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit weniger als fünf Jahre, aber mindestens ein Jahr in Deutschland aufgehalten haben, kommt für Sie anstelle der Niederlassungserlaubnis die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Betracht, wenn auch hier der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis vom Verlust gestellt wird.

Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland ist innerhalb der Antragsfrist und im Falle der Antragstellung bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde über den Antrag erlaubt.

Ihre Niederlassungserlaubnis ist weiterhin auch dann gültig, wenn Ihr bisheriger Reisepass abgelaufen ist und Sie bereits einen neuen Reisepass erhalten haben. Sie müssen hierfür Ihren alten und neuen Reisepass sowie Ihre bisherige Niederlassungserlaubnis vorzeigen.

Ihr Aufenthaltstitel erlischt in der Regel, wenn:

Sie aus einem nicht nur vorübergehenden Grund ausreisen, zum Beispiel:

    • Schulbesuch im Ausland
    • Arbeiten im Ausland
    • Pflege eines Familienangehörigen im Ausland 
    • Heirat im Ausland
    • Niederlassen im Ausland

Sie ausreisen und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder einreisen (Ausnahme: Sie erfüllen einen vorgeschriebenen Wehrdienst in Ihrem Heimatland und reisen innerhalb von drei Monaten nach dessen Beendigung wieder nach Deutschland ein).

Nähere Informationen dazu

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit wiedererlangen möchten, können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten

Telefon

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-27501

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Lagehinweis: Eingang A

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