Kinderreisepass (bis 12 Jahre) beantragen

Alle deutschen Kinder bis zum 12. Lebensjahr können einen Kinderreisepass erhalten.

Gültigkeit:
Der Kinderreisepass ist ein Jahr gültig (maximal bis zum zwölften Lebensjahr).
Die alten Kinderreisepässe bleiben noch bis zu ihrem Fristablauf gültig.

Verlängerung des Kinderreisepasses:
Eine Verlängerung ist nur möglich, solange der Kinderreisepass noch gültig ist. Der späteste Termin für die Verlängerung ist daher der Tag des Ablaufdatums.

Aktualisierung des Kinderreisepasses:
Der Kinderreisepass kann während seiner Gültigkeitsdauer aktualisiert werden. Dazu wird ein neues Passbild angebracht und die Angaben zur Körpergröße oder Augenfarbe werden aktualisiert.

Achtung:
Kinderreisepässe, die vor dem 31.12.2020 beantragt wurden, waren bisher 6 Jahre gültig (maximal bis zum 12. Lebensjahr des Kindes). Seit dem 1.1.2021 müssen auch diese Kinderreisepässe bei Aktualisierung des Lichtbildes auf eine Gültigkeit von nur noch einem Jahr begrenzt werden.

  • Der Kinderreisepass ist ab dem 1.1.2021 nur noch für ein Jahr gültig. Er kann mehrmals verlängert beziehungsweise aktualisiert werden.
  • Bei der Beantragung (Verlängerung, Aktualisierung) müssen die Kinder zwingend dabei sein.

Voraussetzungen

Den Kinderreisepass für Minderjährige dürfen nur Personen beantragen (aktualisieren, verlängern), die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen haben. Der oder die Antragsberechtigte muss persönlich in Begleitung des oder der Minderjährigen bei uns vorsprechen, um den Kinderreisepass zu beantragen (aktualisieren, verlängern). Sind beide Elternteile antragsberechtigt, reicht es, wenn ein Elternteil vorspricht, sofern dieser den schriftlichen Antrag (Zustimmungserklärung) des anderen Elternteils vorlegt.


Seit dem 2.8.2021 können im Reisepass von Minderjährigen (oder im Kinderreisepass, vorläufigen Reisepass) auf gemeinsamen Antrag beider Elternteile die Namen aller sorgeberechtigen Personen eingetragen werden, wenn sich der Familienname der Minderjährigen vom Familiennamen mindestens einer sorgeberechtigten Person unterscheidet. Kontrollen bei grenzüberschreitenden Reisen werden dadurch vereinfacht. Diese Eintragung ist kein Ersatz für eine gegebenenfalls erforderliche schriftliche Einwilligung der zweiten sorgeberechtigten Person, falls das Kind nur mit einem Elternteil verreist.


Sie können den Kinderreisepass grundsätzlich nur bei der Passbehörde der Hauptwohnung durch persönliche Vorsprache beantragen. 


Für jeden Besuch im Bürgerbüro (ausstellen, verlängern, aktualisieren von Ausweisdokumenten sowie das Eintragen der Sorgeberechtigten) brauchen Sie einen Termin.


Eine Ausnahme gibt es nur für Bundesbürger, die zum Beispiel im Ausland leben, sich zu Besuch in München aufhalten und zwingend einen neuen Kinderreisepass brauchen.
In diesem Ausnahmefall können Sie keinen Termin in einem der Bürgerbüros buchen, da die Sachbearbeitung an einer zentralen Stelle erfolgt. Für Informationen zur Antragstellung und Terminvereinbarung (nur in diesem Ausnahmefall)  kontaktieren Sie uns bitte unter der Email-Adresse passamt.kvr@muenchen.de

Benötigte Unterlagen

Für den Antrag, zur Verlängerung oder für Aktualisierung des Lichtbildes:

  • Aktuelles biometrisches Passfoto des Kindes
  • Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen
  • Falls erforderlich: Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils
    (zum Download erhältlich)
  • Bisheriges Ausweisdokument des Kindes (falls vorhanden), ansonsten die Geburtsurkunde des Kindes im Original

Für die Eintragung der sorgeberechtigten Elternteile in den Kinderpass zusätzlich:

  • Antrag auf Eintragung sorgeberechtigter Elternteile (zum Download erhältlich)

Wichtig:
Die Passbehörde kann bei Bedarf weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). Um die sofortige Ausstellung des Kinderreisepasses zu ermöglichen, bringen Sie bitte vorsorglich Ihre Unterlagen (insbesondere zu aktuellen Sorgerechtsregelungen) mit.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Der Kinderreisepass wird bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort ausgestellt.

Gebührenrahmen

Kinderreisepass: 13 Euro

Aktualisierung Kinderreisepass: sechs Euro
Verlängerung Kinderreisepass: sechs Euro

Fragen & Antworten

Ja. Bei Reisen in einige Länder ist dieser Reisepass sogar vorgeschrieben. Es kann aber nur entweder ein Kinderreisepass ausgestellt oder ein maschinenlesbarer Reisepass beantragt werden.

Vorteil Reisepass: er ist in allen Ländern gültig, kostet unter 24 Jahren: 37,50 Euro.
Vorteil Kinderreisepass: er kostet nur 13 Euro.

Auch beim (vorläufigen) Reisepass ist die Eintragung der sorgeberechtigten Elternteile auf Antrag möglich.

Einzelheiten zu den jeweiligen Reisemodalitäten einzelner Länder können Sie beim Auswärtigen Amt, im Reisebüro oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes erfragen.


Nein, Ihr Kind (auch Babys) müssen Sie nur bei der Beantragung des Passes mitbringen. Den Kinderreisepass können Sie dann ohnehin direkt mitnehmen. Bei der Abholung des maschinenlesbaren Passes brauchen Sie Ihr Kind nicht mitbringen.

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