Hygiene-Überwachung der Bäder

Das Gesundheitsreferat überwacht in den öffentlichen und gewerblichen Schwimmbädern im Stadtgebiet die Beckenwasserqualität und allgemeine hygienische Anforderungen.

Beschreibung

Die Überwachung der Beckenwasserqualität und der allgemeinen hygienischen Anforderungen in den rund 110 öffentlichen Schwimmbädern im Stadtgebiet München liegt in der Zuständigkeit des Gesundheitsreferats der Landeshauptstadt München. Der Überwachungsauftrag umfasst die Mitwirkung bei der Planung zum Neubau von Schwimmbädern, die Erstbegehung von Schwimmbädern einschließlich der folgenden Routineüberwachung, die Beratung von Betreiber*innen in Fragen der Bäderhygiene sowie die Bearbeitung von Beschwerden von Badegästen.

Die öffentlichen Bäder (SWM), gewerblichen Bäder und Schulschwimmbäder werden regelmäßig sowie anlassbezogenen hinsichtlich der Hygiene überprüft.

Es wird Beschwerden über unhygienische Zustände in öffentlichen oder gewerblichen Bädern entsprechend nachgegangen.

Rechtliche Grundlagen

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Hygiene und Umweltmedizin
Umwelthygiene/-medizin

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80335 München

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