Hauswirtschaftliche Beratung für verschuldete Familien

Ehrenamtliche Hauswirtschaftliche Berater*innen helfen vor Ort in den Haushalten der Ratsuchenden bei der Klärung finanzieller Problemlagen.

Beschreibung

Die Hauswirtschaftliche Beratung unterstützt Münchner Bürger*innen bei der Bewältigung finanzieller Probleme durch Klärung der Finanzen mittels Erhebung der Ein- und Ausgabensituation, der Analyse der Finanzen sowie Aufzeigen von Lösungsperspektiven auch bei Ver- oder Überschuldung. Hierbei  besteht eine enge Kooperation mit dem Sozialreferat der Landeshauptstadt München, Schuldner- und Insolvenzberatung.

Die ehrenamtlichen Hauswirtschaftlichen Berater*innen leisten Hilfe zur Selbsthilfe, damit die Ratsuchenden ihre hauswirtschaftlichen und finanziellen Aufgaben künftig selbständig regeln können. Sie werden bei  Antragstellungen, Schriftverkehr und so weiter unterstützt. Zudem wird sowohl Wissen über Verbraucherrechte- und pflichten vermittelt, als auch über kostengünstige und kostenfreie Münchner Angebote informiert.

Vorrangiges Ziel ist die Existenzsicherung und der Erhalt der Wohnung. Neben der Klärung der finanziellen Situation des Haushaltes werden ein ausgeglichenes Budget, die Vermeidung beziehungsweise der Abbau von Schulden sowie eine finanzielle Vorsorge angestrebt.

Die individuellen Beratungsgespräche sind ein niederschwelliges Angebot und finden in den  Haushalten der Ratsuchenden statt.  Die Beratung wird in der Regel für einen Zeitraum von einem Jahr mit anfangs wöchentlichen Kontakten angeboten. Bei Bedarf kann der Beratungszeitraum verlängert werden. Die Beratungsgespräche sind vertraulich. Für die Ratsuchenden entstehen keine Kosten.

Voraussetzungen

Die Hauswirtschaftliche Beratung durch ehrenamtliche Helfer*innen wird nur an Münchner Bürger*innen auf Antrag durch die Bezirkssozialarbeiter*innen in den Münchner Sozialbürgerhäusern vermittelt und findet in Kooperation zwischen der Landeshauptstadt München und dem Verein für Fraueninteressen e.V. statt.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Grundlagen

Die Beratung erfolgt unter anderem aufgrund der in § 11 Absatz 1 und 2 SGB XII vorgesehenen Beratung, Unterstützung und Aktivierung. In Absatz 2 wird die Budgetberatung als Beratungsauftrag benannt.

Fragen & Antworten

Wer kann die hauswirtschaftliche Beratung erhalten?
Das Beratungsangebot richtet sich an Münchner Bürger*innen, vorrangig an einkommensarme Haushalte und Haushalte in schwierigen finanziellen Notlagen. Die Anmeldung zur Hauswirtschaftlichen Beratung erfolgt über die Bezirkssozialarbeit in den Sozialbürgerhäusern. Auskünfte erteilt auch die Schuldner und Insolvenzberatung der Landeshauptstadt München.
Landeshauptstadt München

Sozialreferat
Schuldner-/Insolvenzberatung, Betreuungsstelle und Fachstelle Armutsbekämpfung

Post

Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Schuldner-/Insolvenzberatung, Betreuungsstelle und Fachstelle Armutsbekämpfung

Mathildenstraße 3a
80336 München

Fax: +49 89 233-24769

Adresse

Mathildenstraße 3a
80336 München

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