Ungeziefer in Lebensmittelbetrieb
Wenn Sie in Ihrem Lebensmittelbetrieb einen Schädlingsbefall bemerken, dann finden Sie hier die richtigen Ansprechpartner.
Privathaushalte und Privatgrundstücke:
Schädlinge in Privathaushalten und auf Privatgrundstücken zu bekämpfen, ist grundsätzlich Aufgabe des Haus- beziehungsweise Grundstückseigentümers. Dieser kann entweder selbst geeignete Bekämpfungsmittel einsetzen oder eine Fachfirma beauftragen.
Nur wenn es sich bei den Schädlingen um Ratten handeln, die Infektionskrankheiten übertragen können, sollten Sie dies den Behörden melden. Für diese Fälle ist das Referat für Umwelt und Gesundheit zuständig. Wenn Sie einen Befall melden, müssen Sie Ihren Namen und eine Rückrufnummer angeben sowie möglichst genaue Angaben zum Ort und der Zeit, wo und wann Sie die Schädlinge beobachtet haben. Das Referat für Gesundheit und Umwelt ist auch zuständig bei einer Taubenplage.
Lebensmittelbetriebe:
Sofern Sie einen Ungeziefer-Befall (zum Beispiel Kakerlaken, Mäuse oder Ratten) in einem Lebensmittelbetrieb beobachtet haben, dann melden Sie das den Bezirksinspektionen des Kreisverwaltungsreferats. Diese werden sich das Problem dann vor Ort genau ansehen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Rechtliche Grundlagen
Infektionsschutzgesetz
Fragen & Antworten
Welche Schädlinge sind gefährlich?
Deutsche und orientalische Schaben, Mäuse und Rattensowie eine größere Anzahl von Insekten (Stubenfliegen,Fruchtfliegen, Wespen, Schmetterlingsmücken),Lebensmittelmotten (Mehl- und Dörrobstmotten), Ameisenund Tauben.
Welche gesundheitlichen Schäden verursachenSchädlinge?
Alle Schädlinge kontaminieren Lebensmittel durchMikroorganismen.
- Ratten und Mäuse schleppen Parasiten ein, Kot und Urinder Nager übertragen eine Vielzahl gefährlicherKrankheitserreger.
- Schaben verbreiten Salmonellen, Milzbrand undTuberkulose.
- Abschilferungen der Insekten können Allergien derAtmungsorgane auslösen.
- Tauben übertragen ebenfalls Parasiten undKranheitserreger wie Salmonellose und Parathyphus.
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Bezirksinspektionen
Sondernutzung und Roter Punkt
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Internet
Post
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