Rettungsdienstrechtliche Genehmigung beantragen
Wer im Rettungsdienstbereich, Notfallrettung, Patiententransport, Krankentransport oder Patientenrückholungen mit Krankenwagen betreibt, benötigt eine Genehmigung.
Sie können Ihr Gewerbe im Zusammenhang mit der erlaubnispflichtigen Tätigkeit in der Abteilung gewerblicher Kraftverkehr anmelden, ummelden und abmelden.
Betriebssitzwechsel
Einen Betriebssitzwechsel innerhalb Münchens müssen Sie beim Gewerbeamt des Kreisverwaltungsreferat melden. Die Genehmigungsurkunde und die Abschrift/ Kopie müssen Sie unverzüglich der Genehmigungsbehörde zur Neuausstellung vorlegen. Ein Betriebsleiterwechsel muss ebenfalls unverzüglich der Genehmigungsbehörde gemeldet werden.
Voraussetzungen
- persönliche Zuverlässigkeit
- fachliche Eignung
- Sicherheit
- finanzielle Leistungsfähigkeit
- Gegebenenfalls öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Rettungszweckverband München.
Zusätzlich ist zum Fahren eines Rettungswagens eine spezielle
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein)
notwendig. Diese können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes beantragen.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über die fachliche Eignung (zum Beispiel Prüfungsbescheinigung der IHK)
- Nachweis über Eigenkapital (Eigenkapitalbescheinigung; mindestens 9000 Euro für das erste Fahrzeug und 5000 Euro für jedes weitere)
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Sozialversicherungsträgers, Stadtkasse, Finanzamt und der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
- Bescheinigung des Insolvenzgerichtes (beim Amtsgericht)
- Bei Gesellschaften: Auszug aus dem Handelsregister oder Gesellschaftervertrag
- Personalliste unter Angabe des Betriebseintritts und der Krankenkasse
- Fahrzeugliste
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt
- Auskunft aus dem Vollstreckungsportal der Länder
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Gebührenrahmen
Grundgebühr inklusive 1. Fahrzeug: in der Regel 500 Euro, jedes weitere Fahrzeug in der Regel 300 Euro
Dazu kommen die Gebühren für
- An- oder Ummelden des Gewerbes
- das Führungszeugnis
- die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- die Auskunft aus dem Fahreignungsregister und
- die Auskunft aus dem Vollstreckungsportal der Länder
Wird Ihr Antrag von uns abgelehnt oder Sie ziehen diesen zurück, müssen Sie bis zu 75 Prozent der Genehmigungsgebühr bezahlen.
Rechtliche Grundlagen
Gewerbeordnung
Bayerisches Rettungsdienstgesetz
Personenbeförderungsgesetz
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerblicher Kraftverkehr
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
Telefon
Internet
Post
Landeshauptstadt München
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Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerblicher Kraftverkehr
Ruppertstraße 19
80337 München
Fax: 089 233-45174
Adresse
Implerstraße 11
81371 München
Öffnungszeiten
Nur nach Terminvereinbarung
Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr