Zulassung von Lebensmittelunternehmen

Wenn Sie ein Lebensmittelunternehmen führen und dafür eine EU-Zulassung benötigen, erhalten Sie hier die entsprechenden Informationen.

Beschreibung

Gemäßder Verordnung (EG) Nr. 853/2004 dürfen Lebensmittelunternehmer*innen in derGemeinschaft hergestellte Erzeugnisse tierischen Ursprungs nur in Verkehrbringen, wenn sie ausschließlich in Betrieben bearbeitet und behandelt wordensind, die den einschlägigen Anforderungen lebensmittelrechtlicher Vorschriften entsprechenund von der zuständigen Behörde registriert oder, sofern dies erforderlich ist,zugelassen worden sind.

Informationenzur Registrierung eines Lebensmittelunternehmens, erhalten Sie hier.

Wann eine Zulassungspflicht besteht, können Sie dem Handbuch Zulassungentnehmen.

Der Lebensmittelunternehmer ist verpflichtet vor Betriebsaufnahme zu prüfen, ob die von ihm geplante Tätigkeit der Zulassungspflicht gemäß VO (EG) Nr.853/2004 unterliegt. Zur Abklärung kann er sich an die zuständige Lebensmittelüberwachung oder an das städtische Veterinäramt wenden.

Die Zulassung erteilt die Regierung von Oberbayern. In der Vorbereitung unterstützen Sie die Amtsärzt*innen des Städtischen Veterinäramtes in ihrer Funktion als Sachverständige. Bitte nehmen Sie frühzeitig telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf. 

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung
  • Selbstauskunft
  • Gegebenenfalls eine Bestätigung über die Übertragung der lebensmittelrechtlichen Verantwortung auf den/die verantwortliche/n Lebensmittelunternehmer*in durch die Geschäftsführung
  • Kopie der Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
  • Betriebspläne mit farbig eingezeichnetem Personal- und Warenfluss, Maschinenaufstellung mit Datumsangabe
  • Amtlicher Lageplan/Katasteramtsauszug
  • Organigramm
  • Gewerbezentralregisterauszug gemäß § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung zur Vorlage bei einer Behörde des/der verantwortlichen Lebensmittelunternehmers*in
  • Führungszeugnis der Kategorie 0 zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz des/der verantwortlichen Lebensmittelunternehmers*in
  • Die Formulare sind auf den Seiten der Regierung von Oberbayern abrufbar

Rechtliche Grundlagen

Die Regierung von Oberbayern erteilt die Zulassungen gemäß der VO (EG) Nr. 853/2004.

Fragen & Antworten

Bitte informieren Sie sich dazu vorab im Handbuch Zulassung.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Veterinärwesen
Städtisches Veterinäramt

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Ruppertstraße 19
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Fax: +49 89 233-36318

Adresse

Thalkirchner Straße 106
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Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

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