Kurzzeitkennzeichen beantragen
Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen, die nur für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands zulässig sind. Sie gelten maximal sechs Tage.
Hat das Fahrzeug keine gültige HU oder Sicherheitsprüfung, darf nur zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeuges zuständig ist oder in einem angrenzenden Bezirk gefahren werden. Bei bestandener HU ist eine Fahrt im gesamten Bundesgebiet möglich.
Voraussetzungen
Das Kurzzeitkennzeichen können Sie wahlweise bei der Zulassungsbehörde des Ortes beantragen, an dem
- Sie mit Hauptwohnsitz wohnen, oder
- sich das Fahrzeug aktuell befindet. Als Nachweis benötigen Sie eine Bestätigung z.B. des Fahrzeughändlers oder einen Kaufvertrag.
Der Prüfbericht über die letzte gültige Hauptuntersuchung ist - soweit vorhanden - im Original vorzulegen.
Das Fahrzeug muss abgemeldet (außer Betrieb gesetzt) sein.
Benötigte Unterlagen
- Es ist immer der Originalausweis vorzulegen.
- Vollmacht des Antragstellenden im Original, bei Nicht-EU-Angehörigen zusätzlich Nennung eines Empfangsberechtigten. Bei Vorlage dieser Vollmacht reicht bei in München gemeldeten Personen eine Kopie des Ausweises des Antragstellenden.
- Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder
Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung - Bei Neufahrzeugen muss das Original-COC vorgelegt werden.
- Bei der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 ist eine Kopie ausreichend.
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung im Original (sofern vorhanden)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
ab 13,10 Euro zuzüglich Kennzeichenschilder
Rechtliche Grundlagen
Fahrzeugzulassungsverordnung
Fragen & Antworten
Das Kennzeichen gehört dem Eigentümer, er kann es entsorgen oder behalten.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II
Bürgerangelegenheiten
Kraftfahrzeugzulassungs- und
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