Technische Änderungen in Fahrzeugpapiere eintragen lassen
Technische Änderungen an Ihrem Fahrzeug müssen Sie der Kfz-Zulassungsbehörde melden, damit diese die Fahrzeugpapiere berichtigen kann.
Einige Beispiele für technische Änderungen sind:
- Einbau Katalysator oder Partikelminderungssystem
- Änderungen der Fahrzeugklasse
- Änderung von Hubraum oder Leistung
- Erhöhung/Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
- Änderung der zulässigen Achslasten, des Gesamtgewichts, der Nutzlast, der Sattellast, der Aufliegelast, der Anhängelast
Der Einbau eines Partikelminderungssystem hat Einfluss auf die Schadstoffklasse und auf die Berechtigung in sogenannte Umweltzonen einzufahren.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Bei Nutzkraftwagen: Sicherheitsprüfung
- Bestätigung/ Abnahme über den Ein- oder Ausbau durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder einen Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
- Typgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
ab 11,70 Euro
bei gleichzeitigem Umtausch der Fahrzeugpapiere in die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II: 25,80 Euro
Rechtliche Grundlagen
Fahrzeugzulassungsverordnung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
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