Auskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen
Die Zulassungsbehörde kann in begründeten Fällen Auskunft über den Halter oder die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs geben.
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Wenn Sie persönlich vorbeikommen:
- Personalausweis oder Reisepass
-
vollständig ausgefüllter Antrag „Halterauskunft“
(den Antrag können Sie auch in der Behörde erhalten und ausfüllen) - Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)
Wenn Sie den Antrag per Post schicken:
- vollständig ausgefüllter Antrag „Halterauskunft“
- oder selbst verfasste Begründung, für welchen Zweck die Auskunft benötigt wird
- bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht sowie Ausweise (in Kopie) des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
5,10 Euro (wenn Sie persönlich vorbeikommen oder Verrechnungsscheck beilegen)
9,50 Euro (per Nachnahme)
Rechtliche Grundlagen
§ 39 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
Adresse
Eichstätter Straße 2
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