Namensänderung in den Fahrzeugpapieren
Wenn sich der Name der Person oder die Firmenbezeichnung, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist, ändert, muss dies in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.
Die "alten" Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) werden dabei in die aktuellen Dokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) umgetauscht.
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Personalausweis oder Reisepass
- Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über gültige Hauptuntersuchung
- Bei Nutzkraftwagen: Sicherheitsprüfung
bei Gewerbebetrieben:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- geänderte Gewerbeanmeldung (Gewerbeummeldung)
- Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung)
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
12 Euro
25,80 Euro, wenn eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich ist
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
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