Kfz-Angelegenheiten für auswärtige Autohäuser
Ihr Autohaus nicht in München ansässig? Dann können Sie für Ihre Kfz-Angelegenheiten bei der Münchner Zulassungsstelle einen Termin vereinbaren.
Als auswärtiges Autohaus können Sie für die Erledigung Ihrer Kfz-Angelegenheiten die Händlerfächer in der Zulassungsstelle nutzen. Für folgende Dienstleistungen können Sie aber auch einen persönlichen Termin mit uns vereinbaren:
- Neuzulassungen
- Umschreibung innerhalb Münchens
- Umschreibung von außerhalb nach München
- Adressänderungen
- Namensänderungen
- Kennzeichen für Oldtimer
- Kurzzeitkennzeichen
- Saisonkennzeichen
- Technische Änderungen
- Verlust oder Diebstahl der Kennzeichenschilder
- Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II
Voraussetzungen
Ihr Autohaus ist nicht in München ansässig.
Benötigte Unterlagen
Welche Unterlagen Sie benötigen hängt von der jeweiligen Dienstleistung ab.
Es wird aber für jeden Fall eine Abholvollmacht benötigt.
Rechtliche Grundlagen
- Fahrzeugzulassungsverordnung
- Straßenverkehrszulassungsordnung
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
Adresse
Eichstätter Straße 2
80686 München
Nur nach Terminvereinbarung