Kfz-Angelegenheiten für auswärtige Autohäuser
Ihr Autohaus nicht in München ansässig? Dann können Sie für Ihre Kfz-Angelegenheiten bei der Münchner Zulassungsstelle einen Termin vereinbaren.
Als auswärtiges Autohaus können Sie für die Erledigung Ihrer Kfz-Angelegenheiten die Händlerfächer in der Zulassungsstelle nutzen. Für folgende Dienstleistungen können Sie aber auch einen persönlichen Termin mit uns vereinbaren:
- Neuzulassungen
- Umschreibung innerhalb Münchens
- Umschreibung von außerhalb nach München
- Adressänderungen
- Namensänderungen
- Kennzeichen für Oldtimer
- Kurzzeitkennzeichen
- Saisonkennzeichen
- Technische Änderungen
- Verlust oder Diebstahl der Kennzeichenschilder
- Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II
Voraussetzungen
Ihr Autohaus ist nicht in München ansässig.
Benötigte Unterlagen
Welche Unterlagen Sie benötigen hängt von der jeweiligen Dienstleistung ab.
Rechtliche Grundlagen
- Fahrzeugzulassungsverordnung
- Straßenverkehrszulassungsordnung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Termin vereinbaren
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
Adresse
Eichstätter Straße 2
80686 München
Öffnungszeiten
Nur nach Terminvereinbarung