Auskunft zur Begutachtung der Fahreignung (außer Betäubungsmitteln und Arzneimitteln)
Wenn die Begutachtung Ihrer Fahreignung nicht wegen des Missbrauchs von Betäubungs- und Arzneimitteln angeordnet wurde, erhalten Sie hier Auskunft.
Allgemeine Informationen
Bei Ihnen wurde die Begutachtung der Fahreignung angeordnet, weil,
- Sie die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragt haben, nachdem Ihnen diese wegen Alkohol, wegen Straftaten, zu vielen Punkten, aufgrund fehlender gesundheitlicher Eignung entzogen wurde.
- die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel hat an Ihrer Fahreignung wegen Alkohol, wegen Straftaten, zu vielen Punkten oder aufgrund fehlender gesundheitlicher Eignung.
- Sie den Führerschein freiwillig aufgrund der oben genannten Gründen abgegeben haben und jetzt wieder haben wollen.
Sie haben nun Fragen zu ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachten, zu Begutachtungsstellen oder noch Fragen zum weiteren Ablauf, dann können Sie sich schriftlich oder telefonisch an uns wenden.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
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Fax: +49 89 233-68777
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