Auskunft zur Begutachtung der Fahreignung (außer Betäubungsmitteln und Arzneimitteln)

Wenn die Begutachtung Ihrer Fahreignung nicht wegen des Missbrauchs von Betäubungs- und Arzneimitteln angeordnet wurde, erhalten Sie hier Auskunft.

Allgemeine Informationen

Bei Ihnen wurde die Begutachtung der Fahreignung angeordnet, weil,

  • Sie die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragt haben, nachdem Ihnen diese wegen Alkohol, wegen Straftaten, zu vielen Punkten, aufgrund fehlender gesundheitlicher Eignung entzogen wurde.
  • die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel hat an Ihrer Fahreignung wegen Alkohol, wegen Straftaten, zu vielen Punkten oder aufgrund fehlender gesundheitlicher Eignung. 
  • Sie den Führerschein freiwillig aufgrund der oben genannten Gründen abgegeben haben und jetzt wieder haben wollen.

Sie haben nun Fragen zu ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachten, zu Begutachtungsstellen oder noch Fragen zum weiteren Ablauf, dann können Sie sich schriftlich oder telefonisch an uns wenden.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Eichstätter Straße 2
80686 München

Fax: +49 89 233-68777

Adresse

Garmischer Straße 19-21
81373 München

Kontaktieren Sie uns schriftlich oder telefonisch

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