Beratung zur Fahreignung

Wenn Sie sich sich den Anforderungen des Straßenverkehrs nicht mehr gewachsen fühlen oder sich um die Fahreignung einer anderen Person sorgen, beraten wir Sie gerne.

Beschreibung

Allgemeine Informationen

  • Sie hatten einen Unfall oder leiden an einer Erkrankung, die Sie beim Führen eines Kraftfahrzeuges einschränkt
  • Sie fühlen sich den Anforderungen des Straßenverkehrs nicht mehr gewachsen oder machen sich Sorgen, dass eine Ihnen bekannte Person nicht mehr dem Straßenverkehr gewachsen ist.

Wenn Sie dazu Fragen haben, können Sie sich schriftlich oder telefonisch an uns wenden.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Team 2

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Team 2

Eichstätter Straße 2
80686 München

Fax: +49 89 233-68777

Adresse

Garmischer Straße 19-21
81373 München

Kontaktieren Sie uns schriftlich oder über unser Kontaktformular

Ähnliche Leistungen

Begutachtung der Fahreignung

Wenn die Begutachtung Ihrer Fahreignung angeordnet wurde und Sie hierzu Fragen haben, finden Sie hier alle Informationen.

Entziehung des Führerscheins

Sie wurden zur Entziehung des Führerscheins bereits von der Fahrerlaubnisbehörde angehört und haben noch immer Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an uns.

Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten

Sie haben eine Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit begangen und dafür wurden Ihnen Punkte in Flensburg eingetragen? Hier finden Sie alle Informationen.

Fahrerlaubnis – Neuantrag nach Entzug oder Verzicht

Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde oder Sie den Führerschein freiwillig abgegeben haben, ist Ihre Fahrerlaubnis erloschen und muss neu beantragt werden.

Auskunft aus dem Fahreignungsregister

Wenn Sie Ihre Eintragungen im Fahreignungsregister (Verkehrssünderkartei) einsehen möchten, können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt gebührenfrei eine Auskunft erhalten.

Verkehrsverstöße in der Probezeit

Sie haben ein Verkehrsverstoß begangen und haben einen Führerschein auf Probe? Hier finden Sie alles, was es zu beachten gilt!

Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl

Wenn Ihr deutscher Führerschein verloren oder gestohlen wurde, können Sie nur online oder schriftlich einen Ersatzführerschein beantragen.