Auskunft zur Entziehung des Führerscheins
Sie wurden zur Entziehung des Führerscheins bereits von der Fahrerlaubnisbehörde angehört und haben noch immer Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an uns.
Allgemeine Informationen
Sie haben Fragen zum weiteren Ablauf, nachdem Sie
- von der Fahrerlaubnisbehörde bereits angehört worden sind, weil Ihnen die ausländische Fahrerlaubnis aberkannt oder entzogen, die Erteilung der Fahrerlaubnis versagt wurde oder Ihnen untersagt wurde, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen.
- einen Bescheid bekommen haben über die Entziehung oder Aberkennung der ausländischen Fahrerlaubnis, die Versagung der Erteilung einer Fahrerlaubnis oder die Untersagung fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge führen zu dürfen.
In diesem Fall erreichen Sie uns per E-Mail und telefonisch.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
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Kontaktieren Sie uns schriftlich oder über unser Kontaktformular