Vorläufiger Reisepass
Brauchen Sie sofort einen Reisepass und würde selbst das Expressverfahren zu lange dauern, können Sie in dringenden Fällen einen vorläufigen Reisepass beantragen.
Beschreibung
- Beim Überschreiten von Staatsgrenzen ist grundsätzlich das Mitführen eines Ausweisdokuments erforderlich. Ob eine Passpflicht besteht, ist in den jeweiligen Staaten unterschiedlich gesetzlich geregelt.
- Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union und in die meisten Urlaubsländer reicht es für Deutsche jedoch aus,den Personalausweis beziehungsweise Kinderreisepass vorzulegen.
- Einzelheiten zu den jeweiligen Reisemodalitäten einzelner Länder können Sie beim Auswärtigen Amt, im Reisebüro oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes erfragen. Dort bekommen Sie eine aktuelle Information, ob ein vorläufiger Reisepass für die Einreise akzeptiert wird.
Dieser maschinenlesbare Reisepass (ohne den Chip mit biometrischen Daten) ist ein Jahr gültig.
Einen vorläufigen Reisepass können Sie in jedem Bürgerbüro im Stadtgebiet beantragen. Sie können das Ausweisdokument sofort mitnehmen.
Wir stellen auf ein neues Terminvereinbarungs-System um.
Bitte beachten Sie deshalb:
- Terminvereinbarungen bis zum 27. Oktober
- Terminvereinbarungen ab dem 28. Oktober
Voraussetzungen
Sie müssen nachweisen oder glaubhaft machen, dass Sie den vorläufigen Reisepass dringend benötigen.
Benötigte Unterlagen
- Aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass,Kinderreisepass oder Kinderausweis als Identitätsnachweis - soweit vorhanden)
- Bei unter 18-Jährigen: Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen
- Falls erforderlich: Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils (zum Download erhältlich)
- Wichtig: In Zweifelsfällen kann die Passbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorbeikommen.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Forstenrieder Allee
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Landeshauptstadt München
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Fax: +49 89 790786633
Adresse
Forstenrieder Allee 61a
81476 München
Nur nach Terminvereinbarung
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze