Verlust oder Diebstahl Reisepass

Wer in München seinen Hauptwohnsitz hat, muss den Verlust/ Diebstahl beim Bürgerbüro melden. Dies können Sie online erledigen, schriftlich mitteilen oder persönlich vorbeikommen. Für den Besuch in unseren Bürgerbüros müssen Sie einen Termin vereinbaren. Eine Verlust- oder Diebstahlanzeige bei der Polizei wird empfohlen.

  • Wenn Sie einen neuen Reisepass beantragen wollen, müssen Sie dazu persönlich vorbeikommen und eine Erklärung über den Verlust/ Diebstahl unterschreiben oder die Verlust- oder Diebstahlanzeige der Polizei vorlegen.
  • Wenn Sie den Reisepass nicht kurzfristig benötigen und noch einen gültigen Personalausweis haben, können Sie mit den neuen Antrag noch etwas warten. Vielleicht taucht der verlorene Pass wieder auf oder wird vom Finder abgegeben.

Express-Bestellung:

Bei der Bundesdruckerei können Sie auch einen sogenannten Expresspass bestellen. Die Bearbeitungszeit (Antragstellung bis Aushändigung) im KVR, Passausgabe, Ruppertstraße 19, beträgt etwa sechs Arbeitstage. In den Außenstellen des Bürgerbüros müssen Sie sieben Arbeitstage auf Ihren Expresspass warten. Sie können den Pass in jedem Bürgerbüro im Stadtgebiet beantragen und abholen. Zusätzlich zur Gebühr muss ein Aufpreis von 32 Euro gezahlt werden.


Vorläufiger Reisepass für dringende Fälle:

  • Sollten Sie den Reisepass dringend benötigen und sollte sogar die Express-Bestellung zu lange dauern, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen, den Sie sofort mitnehmen können. Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig, wird jedoch nicht von allen Ländern (zum Beispiel USA) akzeptiert.
  • Sie müssen nachweisen oder glaubhaft machen, dass Sie den vorläufigen Reisepass dringend benötigen.
  • Einzelheiten zu den jeweiligen Reisemodalitäten einzelner Länder können Sie beim Auswärtigen Amt, im Reisebüro oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes erfragen.
  • Beantragen können Sie den vorläufigen Reisepass in jedem Bürgerbüro im Stadtgebiet.

Benötigte Unterlagen

  • Verlust- oder Diebstahlanzeige der Polizei (soweit vorhanden)
  • Ausweisdokument (Personalausweis, Kinderreisepass oder Kinderausweis als Identitätsnachweis – soweit vorhanden)

Für die Neuausstellung eines Reisepasses zusätzlich:

  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Bei unter 18-Jährigen: Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen
  • Falls erforderlich: Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils (zum Download erhältlich)


Wichtig:
In Zweifelsfällen kann die Passbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorbeikommen.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Verlust-/ Diebstahlsanzeige wird vor Ort direkt aufgenommen.

Für die Ausstellung eines neuen Reisepasses beträgt die Bearbeitungszeit:

  • vier bis fünf Wochen
  • der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt

Gebührenrahmen

Die Abgabe einer Verlust- oder Diebstahlsanzeige ist gebührenfrei.

Für die Neuausstellung eines Reisepasses fallen folgende Gebühren an:


  • Unter 24 Jahren: 37,50 Euro
  • Über 24 Jahren: 60 Euro
  • vorläufiger Reisepass: 26 Euro
  • Vielreisende (Reisepass mit 48 Seiten): Gebühr plus 22 Euro Aufpreis
  • Express-Bestellung: Gebühr plus 32 Euro Aufpreis

Fragen & Antworten

Wenn der verlorene oder gestohlene Reisepass wieder auftaucht, informieren Sie bitte sofort Ihr Bürgerbüro, um Probleme bei Auslandsreisen zu vermeiden. Sie können dies online erledigen, schriftlich mitteilen oder persönlich vorbeikommen. Für den Besuch in unseren Bürgerbüros müssen Sie einen Termin vereinbaren.
Der Grund: Alle verlorenen oder gestohlenen Ausweisdokumente werden in der Inpol-Sachfahndung der Polizei ausgeschrieben. Das Bürgerbüro muss die Sachfahndung in Zusammenarbeit mit der Polizei löschen, sobald der Reisepass  wieder gefunden wurde. Erfolgt dies nicht, kann der Reisepass nicht weiter verwendet werden und es kommt zu Problemen bei Grenzkontrollen.
Es kann nicht immer mit der sofortigen weltweiten Löschung der Ausschreibung in den Sachfahndungsdateien gerechnet werden. Daher ist es möglich, dass ein wieder aufgefundenes Ausweisdokument nicht uneingeschränkt weiterverwendet werden kann und es bei späteren internationalen Reisen zu Unannehmlichkeiten kommt. Gegebenenfalls ist eine Neuausstellung des Reisepasses sinnvoll.

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Fax: +49 89 233-45367

Adresse

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Nur nach Terminvereinbarung

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Vorhanden:Behindertenparkplätze

Anfahrt

Parkplätze vorhanden

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