Beglaubigung von Unterschriften
Die Meldebehörde ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird.
Unterschriften und Handzeichen dürfen in der Regel nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart einer beglaubigenden Dienstkraft vollzogen und anerkannt werden.
Hinweis für Verpflichtungserklärungen:
- Unterschriftsbeglaubigungen auf Verpflichtungserklärungen von Privatpersonen für Besuchseinreisen von Ausländern erhalten Sie nur bei der Ausländerbehörde.
- Unterschriftsbeglaubigungen auf Verpflichtungserklärungen von Firmen- oder Vereinsvertretern erhalten Sie bei der Meldebehörde.
Benötigte Unterlagen
-
Pass oder Personalausweis (im Original) von der Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll.
Eine zusätzliche Vollmacht ist nicht erforderlich.
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
- Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens: 20 Euro
- Unterschriftsbeglaubigungen von Firmen und Vereinsvertretern: 50 Euro
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