Wohnsitz anmelden oder ummelden
Wenn Sie nach München ziehen, müssen Sie sich so schnell wie möglich anmelden. Dies gilt auch für eine Ummeldung innerhalb der Stadt. Der Gesetzgeber sieht 14 Tage vor.
Sie können dazu persönlich vorbeikommen, oder das ausgefüllte und unterschriebene Formular durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person überbringen lassen. Für den Besuch im Bürgerbüro brauchen Sie einen Termin.
Voraussetzungen
- An Ihrem vorherigen Wohnort müssen Sie sich nicht abmelden. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie sich in München anmelden.
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Bei mehreren Wohnungen in Deutschland:
Sie müssen festlegen, wo Ihr Hauptwohnsitz ist. Füllen Sie dazu das "Beiblatt zur Anmeldung mehrerer Wohnungen" aus. Beachten Sie auch die Informationen auf den Seiten "Wohnsitzerklärung" und "Zweitwohnungsteuer". -
Bei Familien:
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Familienangehörige können für die gemeinsame Wohnung zusammen ein Formblatt für die Anmeldung verwenden. Bei mehr als vier Personen muss ein zusätzliches Formblatt verwendet werden. Pro Formblatt genügt die Unterschrift einer beteiligten meldepflichtigen (ab dem vollendeten 16. Lebensjahr) Person. -
Bei mehreren Personen:
Jede Person muss ein eigenes Formblatt ausfüllen und unterschreiben. -
Bei Minderjährigen bis 16 Jahre:
Muss die Person das Formblatt unterschreiben in deren Wohnung die/ der Minderjährige einzieht. -
Bei Betreuungen:
Wenn der Betreuer den Aufenthalt bestimmen kann und ein Einwilligungsvorbehalt für den Betreuten angeordnet ist, muss der Betreuer das Formblatt ausfüllen und unterschreiben sowie seine Betreuungsvollmacht nachweisen.
Benötigte Unterlagen
- Formular für Anmeldung
- Gültiges Ausweisdokument der meldepflichtigen Personen
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Bestätigung des Wohnungsgebers/ Eigentümers über den Bezug der Wohnung. Die Vorlage einer Bestätigung in selbstverfasster Form reicht nur aus, wenn darin sämtliche notwendigen Angaben enthalten sind:
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Anschrift der Wohnung
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Vollständiger Name und Anschrift des Wohnungsgebers (Sollte der Wohnungsgeber nicht gleichzeitig der Eigentümer der Wohnung sein, ist zusätzlich der Name des Eigentümers anzugeben.)
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Einzugsdatum
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Die Namen sämtlicher meldepflichtiger Personen
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Sollte Ihnen die Wohnungsgeberbestätigung nicht oder noch nicht vorliegen, können Sie eine Erklärung zur fehlenden Wohnungsgeberbestätigung abgeben.
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Wenn München der Hauptwohnsitz ist: Personalausweis und bei Zuzug nach München Reisepass (falls vorhanden) zur Aktualisierung der Anschrift/ Wohnort mitbringen.
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bei mehreren Wohnungen:
zusätzlich das "Beiblatt für mehrere Wohnungen" ausfüllen -
wenn Sie innerhalb von München umziehen und ein Fahrzeug haben:
Für die Adressänderung in den Fahrzeugpapieren bringen Sie bitte die Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein) und den Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über eine gültige Hauptuntersuchung mit. -
wenn Sie neu nach München ziehen und ein Fahrzeug ummelden wollen:
Beachten Sie dazu die Informationen der Kfz-Zulassungsbehörde ("Fahrzeug ummelden von außerhalb nach München"). -
wenn Sie die Anmeldung durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person überbringen lassen:
Vollständig ausgefülltes Formular für die Anmeldung (zum Download erhältlich oder im Schreibwarenhandel zu kaufen), ein Pass oder Ausweisdokument des Vollmachtgebers sowie eine entsprechende Vollmacht. -
Wenn Sie persönlich vorbeikommen und kein ausgefülltes Anmeldeformular dabei haben, können wir einen vorausgefüllten Meldeschein erstellen. Der vorausgefüllte Meldeschein ist ein Verfahren zur elektronischen Anforderung von Meldedaten der bisherigen Meldebehörde. Das bedeutet, dass Ihre eigenen Meldedaten im automatisierten Verfahren von der bisherigen Meldebehörde bereitgestellt werden und damit eine Datenerfassung unnötig wird.
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
- kostenfrei
- Adressänderung in Fahrzeugpapieren: 12 Euro
Rechtliche Grundlagen
BMG
Fragen & Antworten
Ja, die Ummeldung ist erforderlich.
Solange Sie in Deutschland aktuell gemeldet sind und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung nicht anmelden.
Wenn Sie sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht die Verpflichtung zur Anmeldung (innerhalb der Zweiwochenfrist) erst nach Ablauf von drei Monaten.
Wenn Sie aktuell in Deutschland gemeldet sind und in ein Krankenhaus, in ein Pflegeheim oder in einer sonstigen Einrichtung, die der Betreuungpflegebedürftiger oder behinderter Menschen dient, aufgenommen werden, müssen Sie sich nicht anmelden. Wenn Sie nicht in Deutschland gemeldet sind und der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet, müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen anmelden.
Nein, das deutsche Melderecht ist getrennt von der Wohnsituation im Ausland (egal ob EU-Ausland oder andere Länder) zu betrachten. Wenn Sie einen Wohnsitz in Deutschland haben, so ist dies nach deutschen Melderecht auch Ihr Hauptwohnsitz.
Haben Sie dieses Schreiben nicht erhalten oder finden es nicht mehr, nutzen Sie bitte das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) unter folgendem Link: https://www.bzst.de/SiteGlobals/Kontaktformulare/DE/Steuerliche_IDNr/Mitteilung_IdNr/mitteilung_IdNr_node.html. damit Ihre Steueridentifikationsnummer erneut übersandt wird.
Voraussetzung für den Erhalt des Mitteilungsschreibens sind möglichst vollständige und genaue Angaben (zum Beispiel vollständige Vor- und Familiennamen angeben, konkrete detaillierte Adresszusätze wie Gebäudeteile benennen; deutliche Beschriftung des Briefkastens für die Postzustellung) zu Ihrer Wohnanschrift bei der Anmeldung.
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